Newsletter | 23.06.2025 Kapitalkostenaufschlag 2026: Was Netzbetreiber bei KANU 2.0 beachten müssen Autoren: David Goerschel

 

Die Bundesnetzagentur hat neue Erhebungsbögen für Strom und Gas veröffentlicht – und mit KANU 2.0 deutliche Änderungen insbesondere im Gasbereich angestoßen. Netzbetreiber stehen nun vor der Aufgabe, degressive Abschreibungen, neue Zinssätze und strategische Weichenstellungen rechtzeitig zu berücksichtigen. Wer beim Kapitalkostenaufschlag auf Nummer sicher gehen will, sollte frühzeitig aktiv werden.

Der Kapitalkostenaufschlag wird – wie inzwischen üblich – zur Ermittlung der geplanten Kapitalkosten für das Folgejahr (2026) verwendet. Hierfür ist es nötig, alle Ist-Investitionen bis zum 31.12.2024 den Betriebsmittelgruppen gemäß Netzentgeltverordnung zuzuordnen und um die Planinvestitionen des Ist- und Folgejahres zu ergänzen.
Die BNetzA hat die neuen Erhebungsbögen für Strom und Gas veröffentlicht. Die Landesregulierungsbehörden haben teilweise schon nachgezogen oder entsprechende Hinweise herausgegeben. Während im Bereich Strom keine großen Änderungen vorliegen, sind aufgrund der Abbildung von KANU 2.0 vor allem im Bereich Gas Anpassungen enthalten. Bisher war eine lineare Abschreibung von Anlagen gem. KANU 1.0 bis 2045 möglich. Mit KANU 2.0 sind nun auch integrierte degressive Abschreibungsmöglichkeiten sowie verkürzte Nutzungsdauern des Anlagevermögens – beispielsweise bereits bis 2035 – zu berücksichtigen.
Wie stellen Sie sich bei der Anwendung von KANU 2.0 auf? Bedingen regionale oder kommunale Pläne eine frühzeitige Abschreibung des Anlagevermögens oder planen Sie mit einer längerfristigen Nutzung Ihrer Gasinfrastruktur?
Sowohl für das Regulierungskonto als auch für den Kapitalkostenaufschlag empfehlen wir frühzeitig mit der Datenaufbereitung zu beginnen und vor allem strategische Festlegungen in Bezug auf die angestrebte Anwendung von KANU 2.0 vorzunehmen.
Neben der Veränderung durch KANU 2.0 sind in den aktualisierten Erhebungsbögen die für den KKAuf relevanten Zinssätze enthalten. Der Mischzins liegt für Investitionen des Jahres 2024 (Ist) bei 5,09 % und der Planwert für die Jahre 2025 und 2026 bei 5,07 %. 
Die Abgabefrist am 30.06. rückt näher und eine verspätete Abgabe führt, insbesondere beim Kapitalkostenaufschlag, zu einem negativen Bescheid.

Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

David Goerschel
david.goerschel@bet-consulting.de
 

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