Regulierung & Controlling Operatives Regulierungsmanagement

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze wird seit Einführung der relevanten Gesetze und Verordnungen immer komplexer. Der Aufwand ist insbesondere für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen stark gewachsen.

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze wird seit Einführung der relevanten Gesetze und Verordnungen immer komplexer. Der Aufwand ist insbesondere für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen stark gewachsen.
Die Beratungsleistungen und das Leistungsspektrum im Bereich des operativen Regulierungsmanagements der BET decken dabei alle operativen Anforderungen eines Netzbetreibers ab. Wir stehen als versierter Sparringpartner mit individuellen Lösungen und Produkten zur Verfügung.

BET begleitet Sie bei sämtlichen Datenmeldungen und Anträgen gegenüber den Regulierungsbehörden.
BET stellt verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung, welche die aktuellen regulatorischen Vorgaben abbilden und bei regulatorischen Änderungen regelmäßig aktualisiert werden.

Für alle angebotenen Leistungen gilt, dass wir im Rahmen der Unterstützung für alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, so wie Sie es wünschen. Dies kann sich von der vollumfänglichen Durchführung und Datenaufbereitung bis hin zur Plausibilisierung Ihrer Berechnungen bewegen.
 


Netzentgeltkalkulation

Entsprechend der Regulierungsformel ändert sich jährlich die Erlösobergrenze. Dabei sind die Netzentgelte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01. anzupassen. Eine Anpassung und Veränderung der Netzentgelte muss jeweils schon zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr erfolgen.

Gemeinsam mit Ihnen werden die Anforderungen erörtert und die Prämissen festgelegt. Eingangsdaten in der Kalkulation sind im Wesentlichen die Erlösobergrenze und die Absatzdaten der Netzkunden.
BET unterstützt bei der Anpassung der Erlösobergrenze, analysiert, ob eine Preisanpassung erforderlich ist und führt ggf. die erforderlichen Berechnungen inklusive Verprobungsrechnung durch.
Ziel ist die Erstellung einer verordnungskonformen und ergebnis-optimierten Kalkulation der Netzentgelte gemäß der Verordnung und den Vorgaben der Regulierungsbehörde.

Der Netzbetreiber erhält die fertige Kalkulation und das Preisblatt, welches auf der Homepage zu veröffentlichen ist. Hierbei werden die für die Regulierungsbehörden erforderlichen Daten, Erhebungsbögen und Berichte erstellt und abgabereif aufbereitet.
 


Vermiedene Netzentgelte

Der Netzbetreiber muss jährlich die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 18 StromNEV berechnen. Hierbei sind große Datenmengen erforderlich und die Kalkulationsvorgaben zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung aller Ein- und Ausspeisungen werden die Entnahmelastgänge der jeweiligen Netzebene ermittelt. 

Auf dieser Basis werden folgende Berechnungen durchgeführt:

  • Berechnung vermiedener Netznutzungsentgelte (spannungsebenenscharf)
  • Plausibilisierung der Netzverluste
  • Bestimmung der Differenzmengen im eigenen Bilanzkreis
  • Lastflussrechnung
  • Erstellung eines Berichts

Im Ergebnis werden die vermiedenen Netzentgelte für jede dezentrale Erzeugungsanlage nach den Vorgaben der StromNEV ermittelt. Das BET Tool sieht zudem eine Schnittstelle zu dem sogenannten „Bayerntool“ vor, das von verschiedenen Regulierungsbehörden abgefragt wird. Damit ist die einfache und schnelle Überführung der Ergebnisse gewährleistet. Auf Basis der Lastflussrechnung können anschließend auch die Hochlastzeitfenster bestimmt werden.

Folgende zusätzliche Informationen sind in dem Tool enthalten:

  • Exakter Lastfluss über alle Spannungsebenen, um damit insbesondere eine saubere behördensichere Netzentgeltkalkulation (g-Funktion) zu erreichen
  • Differenzmengen im Bilanzkreis
  • Alle notwendigen auf Lastgänge bezogene Veröffentlichungspflichten
  • Rückspeisungen in vorgelagerte (auch eigene) Netzebenen
     

Der Netzbetreiber erhält einen plausibilisierten Lastfluss und die vermiedenen Netzentgelte für separat für jeden dezentralen Einspeiser.


§19 StromNEV - Sonderformen der Netznutzung

Letztverbraucher mit besonderem Abnahmeverhalten haben einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Diese Entgelte sind von den Netzbetreibern angemessen zu kalkulieren und dem Letztverbraucher anzubieten.
BET unterstützt Sie bei der Kalkulation von individuellen Netzentgelten bei atypischer (Stichwort: Hochlastzeitfenster) und intensiver (d. h. > 7.000 Bh/a) Netznutzung sowie bei der Kalkulation von Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel.
Sofern von Ihnen erwünscht werden, die für die Regulierungsbehörden erforderlichen Daten, Erhebungsbögen und Berichte erstellt und abgabereif aufbereitet.
 


Hochlastzeitfenster

Verteilnetzbetreiber müssen ihre Hochlastzeitfenster veröffentlichen und Letztverbrauchern, die das Verteilnetz nach vorgegebenen Kriterien außerhalb dieser Fenster nutzen ein vermindertes, individuelles Netzentgelt anbieten (sog. atypische Netznutzung).

BET unterstützt Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Veröffentlichungen und der Identifikation von Letztverbrauchern, die von der Regelung betroffen ein könnten.
 


Kapitalkostenaufschlag

Seit der dritten Regulierungsperiode können Strom- und Gasnetzbetreiber jährlich zum 30.06. einen Antrag auf Kapitalkostenaufschlag gemäß §10a ARegV stellen.
Im Kapitalkostenaufschlag werden die Ist-Investitionen seit dem letzten Basisjahr (Gas 2020; Strom 2021) bis zum 30.06. des derzeitigen Jahres sowie die Planwerte vom 1.07. des derzeitigen Jahres bis 31.12. des folgenden Jahres berücksichtigt.

Die Investitionen können so direkt in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden.
 


Regulierungskonto

Entsprechend den Vorgaben der ARegV muss die Differenz aus geplanten und jährlich erzielten Erlösen, bzw. Kosten nach § 5 Abs.1 ARegV ermittelt und auf dem Regulierungskonto verbucht werden. Der sich ergebende Saldo wird verzinst und ab dem übernächsten Kalenderjahr über 3 Jahre annuitätisch der Erlösobergrenze zugerechnet oder von dieser abgezogen. Wesentliche Eingangsgrößen sind der Jahresabschluss für die Netzsparte und die Absatzstruktur.
Bereits im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses können wir Sie unterstützen, ob eine Rückstellung für das Regulierungskonto erforderlich ist.

BET erstellt und plausibilisiert alle nötigen Antragsdokumente, berechnet die wirtschaftlichen Auswirkungen.
 


Baukostenzuschüsse

Durch die Erhebung sachgerechter Baukostenzuschüsse (BKZ) werden wirtschaftliche Anreize dafür geschaffen, dass auch die Netznutzer als zentrale Marktteilnehmer bereits allein durch eine bedarfsorientierte Leistungsanforderung ihren Beitrag zur Vermeidung unnötiger Netzkosten und daraus folgend der Netzentgelte leisten.
Mit dem Beschluss vom 22.09.2006 des Bundesrates ist die "Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung" verabschiedet worden. Seit dem 8. November 2006 ist die Verordnung in Kraft getreten. Artikel 1, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), behandelt die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss im Strom. Für den Gasbereich beinhaltet die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zum Strom formal parallele Regelungen.

BET erstellt auf Basis dieser Vorgaben unter Berücksichtigung des 2-Ebenen Modells und des Leistungspreismodells einen Vorschlag für die Höhe der Baukostenzuschüsse.
 


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Oliver Radtke
Oliver Radtke
Leiter Kompetenzteam Regulierung +49 241 47062-412 Jetzt kontaktieren

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