Am 25. April haben die vier Übertragungsnetzbetreiber die Leitlinien zum jährlichen Test der Anlagensteuerung veröffentlicht. In diesem Jahr müssen lediglich alle Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW getestet werden, die bereits bei Redispatch 2.0 im Fokus stehen. Ab 2026 kommen auch kleinere Anlagen dazu, die steuerbar sind bzw. nach dem aktuellen § 9 EEG steuerbar sein müssten. Es empfiehlt sich, diese Erweiterung bereits in diesem Jahr zu berücksichtigen.
Die Leitlinien erfordern vom Anschlussnetzbetreiber eine stringente Planung, damit alle Anlagen bis Ende September getestet und die Ergebnisse in einem Erhebungsbogen dokumentiert und von den vorgelagerten Netzbetreibern plausibilisiert werden können. Das Vorgehen kann in sechs Schritte untergliedert werden (s. Abbildung):
Schritt 1: Vorbereitung
Es ist zu prüfen, welche Anlagen getestet werden, d.h. grundsätzlich steuerbar sein müssten. Der Erfassungsbogen wird von den ÜNBs mit den Stammdaten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) vorausgefüllt. Es wird empfohlen, die eigenen Daten mit dem MaStR vorab abzugleichen und zu checken, welche Messtechnik zur Überprüfung der Anlagenreaktion installiert ist.
Schritt 2: Planung
Auf Basis der Liste aller zu testenden Anlagen, muss die Testphase unter Berücksichtigung von Ausnahmen geplant werden. Beispielsweise müssen Anlagen, die innerhalb des letzten Jahres bereits erfolgreich gesteuert wurden (z. B. bei der Inbetriebnahme oder im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme) nicht getestet werden. So ergibt sich eine Liste der Anlagen, die tatsächlich getestet werden müssen.
Schritt 3: Durchführung
Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Tests liegt bei den Anschlussnetzbetreibern. Dabei muss jederzeit die Netzsituation berücksichtigt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Der Test sollte möglichst kurz gehalten werden (max. 60 Minuten). Jedoch müssen Zeit und Leistungsänderung so gewählt werden, dass die erwartete Reaktion mit der installierten Messtechnik nachweisbar ist.
Schritt 4: Bewertung
Der Test gilt als bestanden, wenn die Anlage messtechnisch nachweisbar auf den Steuerbefehl reagiert hat. Hierbei kann es sich um eine Einzel- oder summarische Messung, z. B. an einem übergeordneten Trafo handeln. Kann keine oder nicht die gewünschte Reaktion im Rahmen der Toleranz beobachtet werden, so ist dies ebenfalls zu dokumentieren und eine Ursachenforschung zu starten, da die getesteten Anlagen per Definition steuerbar sein müssen. Bei der Ursachenforschung ist es hilfreich, wenn die Steuertechnik die Ablieferung des Steuerbefehls an die Anlage quittiert (Steuertechnik mit Rückmeldung).
Schritt 5: Dokumentation
Die ausführliche, standardisierte Dokumentation der Ergebnisse umfasst alle vom ÜNB vorselektierten Anlagen (vgl. Schritt 1), also auch Anlagen, die noch nicht oder bereits erfolgreich getestet wurden.
Schritt 6: Übermittlung
Bis Ende September muss der Erhebungsbogen hochgeladen werden. Im Oktober werden die Ergebnisse plausibilisiert und im November zu einem Gesamtbericht zusammengefügt.
In diesem Jahr hält sich der Aufwand aufgrund der Begrenzung auf Anlagen mit mindestens 100 kW noch in Grenzen. Ab 2026 wird die Anzahl der betroffenen Anlagen und die mess- und steuertechnischen Herausforderungen jedoch deutlich zunehmen, da die Test- und Dokumentationspflichten dann für Anlagen mit einer Leistung größer 7 kW gelten.
Bis zur Übermittlung des Erhebungsbogens bleiben noch vier Monate Zeit.
Wenn Sie betroffen sind, noch Fragen haben oder Ihr Vorgehen mit uns abstimmen möchten – wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Dr. Bärbel Wicha-Krause
Senior Manager
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Luca Zeichner
Consultant
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