Investition-Assetmanagement-Verteilnetz

Netzinfrastruktur & Konzessionen Netzanschlusskonzepte für große Netzanschlussnehmer

BET erarbeitet mögliche Netzanschlussvarianten, bewertet und analysiert diese anhand definierter Kriterien und identifizieret technisch und wirtschaftlich sinnvolle Optionen.

Die Energiewende schreitet voran – mit ihr steigt die Zahl der Netzanschlussanfragen rapide. Dabei ist zwischen der Masse an Kleinanlagen im privaten Umfeld und großen Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien (EE) wie Photovoltaik und Windkraft als auch Speicherlösungen, Rechenzentren und industrieller Großverbraucher zu unterscheiden. Für erstere Anlagen muss die Standardisierung und Automatisierung des Netzanschlussprozesses vorangetrieben werden. Durch die Großanlagen entstehen punktuell sehr hohe Leistungsbedarfe. Zusammen mit der steigenden Anzahl führt diese Entwicklung zu einer zunehmenden Knappheit verfügbarer Netzanschlusskapazitäten, sowohl in den Übertragungs- als auch in den Verteilnetzen.

Die gesetzliche Grundlage für den Netzanschluss bildet die sogenannte Anschlussverpflichtung:

  • §8 EEG: regelt den Anspruch auf Netzanschluss für EE-Anlagen.
  • §17 EnWG: beschreibt die Pflichten der Netzbetreiber zur diskriminierungsfreien Netznutzung.
  • KraftNAV: konkretisiert technische und wirtschaftliche Anforderungen für den Anschluss von Kraftwerken
     

Während Standard-Hausanschlüsse meist standardisiert abgewickelt werden (Digitalisierung des Netzanschlusses), betreffen die Herausforderungen vor allem Großanlagen, deren Leistungsbedarf einen Großteil der verfügbaren Kapazitäten beanspruchen. Um auch die Anfragen großer Netzanschlussnehmer zu bedienen ohne gleichzeitig über Jahre keine Netzkapazität mehr zur Verfügung stellen zu können, sind neue Lösungen gefragt. Neben neuen Zuteilungsverfahren können beispielsweise stufenweise Netzanschlusskonzepte, flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA), Netzüberbauung oder die gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten („Cable Pooling“) helfen. 

Um geeignete Netzanschlusskonzepte für Netzanschlussbegehrende zu erarbeiten, müssen zunächst die technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Anforderungen definiert werden. Dabei ist u.a. zu prüfen, welche Netzanschlusskapazität gesichert, d.h. (n-1)-sicher, und welche Netzanschlusskapazität nur ungesichert, d.h. (n-0)-sicher benötigt wird und ob ggf. eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der Netzanschlusskapazität ausreicht. Entsprechend den Anforderungen werden Kriterien definiert, die ein Netzanschlusskonzept so gut wie möglich erfüllen sollte. Zentrale Kriterien sind i.d.R. die verfügbare Netzanschlusskapazität (gesichert & ungesichert), die Höhe der Investitionskosten, die jährlichen Kosten, die Versorgungssicherheit, die Robustheit und Flexibilität sowie die Realisierungsdauer.


BET identifiziert gemeinsam mit Ihnen geeignete Netzanschlusspunkte und erarbeitet mögliche Netzanschlussvarianten, die hinsichtlich der definierten Kriterien analysiert und bewertet werden. Ziel ist es, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Optionen zu identifizieren und die Auswahl auf wenige Vorzugsvarianten einzugrenzen.

Die grundsätzliche Machbarkeit dieser Varianten wird anschließend im Austausch mit dem bzw. den zuständigen Netzbetreiber(n) geprüft. Aus den gesammelten Erkenntnissen wird das bestmögliche und realisierbare Netzanschlusskonzept erarbeitet. Dabei sollten auch Übergangslösungen, flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA), Netzüberbauung oder temporäre Einspeisebegrenzungen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Landingpage „Netzanschlusskonzepte für Industriekunden“ und zum Netzanschlussprozess.

BET begleitet Sie gerne bis zum Abschluss des Netzanschlussvertrags und darüber hinaus.

Netzanschlussvergabe durch den Netzbetreiber

BET unterstützt Verteilnetzbetreiber bei der Netzanschlussprüfung, der Erarbeitung von neuen (ggf. unkonventionellen) Netzanschlusskonzepten, ggf. bei der Analyse zur Ausgestaltung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. 

Gerne begleiten wir Sie in den Gesprächen mit den Anschlussbegehrenden und sorgen als Mediator für einen konstruktiven Austausch.

Zuteilungsverfahren 

Die Zuteilung von knappen Netzkapazitäten in Zeiten steigender Netzanschlussanfragen stellt für Netzbetreiber eine große Herausforderung dar. Während § 8 Abs. 1 EEG für Erzeugungsanlagen klare Vorgaben zu Anschlussvorrang und Fristen enthält, fehlen entsprechende Regelungen für Bezugsleistungen. Insbesondere das Fehlen von Verbindlichkeitskriterien für Netzanschlussanfragen führt bei begrenzten Netzkapazitäten zu Herausforderungen. 

Das bisher verbreitete Windhundprinzip („first come, first served“) gilt angesichts knapper Netzkapazitäten zunehmend als ungeeignet. Dabei liegt es in der Verantwortung der Netzbetreiber, andere faire, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren zu entwickeln – die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dies in ihren FAQ zur regulatorischen Behandlung von Stromspeichern (Oktober 2025) bestätigt. Lediglich die KraftNAV schreibt für Erzeugungsanlagen über 100 MW ab einer Spannungsebene von 110 kV weiterhin das Windhundprinzip vor. Nach einem BGH-Beschluss (EnVR 17/22) gilt dies auch für Speicher, die dort (auch) als Erzeugungsanlage eingestuft werden. Ob diese Vorgabe angesichts der Kritik von Übertragungsnetzbetreibern und Ländern bestehen bleibt, ist fraglich.

Das Windhundprinzip bevorzugt frühe Antragsteller und verhindert eine gezielte, netzdienliche Vergabe von Kapazitäten. Im Interesse des Gesamtsystems sollten jedoch alle Kundengruppen – etwa Daseinsvorsorge, Industrie, Rechenzentren und Speicher – angemessen berücksichtigt werden. 

Um hier Orientierung zu schaffen, veröffentlichte die BNetzA 2024 ein Konsultationspapier, das jedoch mangels Aussicht auf eine konsensfähige Lösung eingestellt wurde. Der BDEW griff die Diskussion 2025 in seiner Anwendungshilfe zur „Zuteilung von Entnahmeleistungen oberhalb der Niederspannung“ wieder auf und stellte fünf aus seiner Sicht rechtlich zulässige Verfahren vor:

  • Windhundprinzip („First come, first served“)
  • Planungsreifeprinzip („First ready, first served“)
  • Stufenmodell
  • Repartierungsverfahren
  • Versteigerungsmodell

Zur Auswahl eines passenden Zuteilungsverfahren empfiehlt BET den Netzbetreibern zunächst die Analyse ihrer individuellen Netz- und Anschlussanfragensituation, um anschließend konkrete Anforderungen an das Zuteilungsverfahren formulieren zu können. Verschiedene Ansätze und Ausgestaltungsoptionen können so netzbetreiberspezifisch bewertet und auf Basis dessen ein Grob- und schließlich ein Feinkonzept ausgestaltet werden. BET begleitet Sie dabei bis zur Umsetzung.

Flexible Netzanschlussvereinbarungen/Überbauung (FCA)

Eine Möglichkeit zum Umgang mit knapper werdenden Netzanschlusskapazitäten ist die effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten. Dies kann durch die Überbauung bestehender Netzanschlüsse sowie durch die Verwendung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (flexible connection agreement) erfolgen. Gesetzliche Grundlage dieser innovativen Ansätze sind die Regelungen in §8a EEG sowie §17 Abs. 2b EnWG, welche im Februar 2025 eingeführt wurden. 

Im Rahmen der Überbauung überschreitet die installierte Kapazität von Erneuerbaren Energieanlagen die Anschlussleistung am Netzverknüpfungspunkt, da diese ausschließlich in wenigen Stunden des Jahres vollständig ausgenutzt wird. Als vorteilhaft hat sich dabei die Kombination von Windenergie- und Photovoltaikanlagen gezeigt, da deren Einspeisecharakteristik zueinander komplementär sind. Zusätzlich denkbar ist der Einsatz von Stromspeichern zur zeitlichen Verschiebung hoher Einspeisespitzen. 

Die Einschränkungen zur Nutzung des Netzanschlusses kann zudem in Form einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung (flexible connection agreement - FCA) erfolgen. Solch eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Netznutzer und dem jeweiligen Netzbetreiber umfasst die Einschränkung der Höhe der Wirkleistungseinspeisung bzw. des -bezugs, was die auftretenden Lastspitzen im Netz vermeiden soll. In Diskussion sind statische, dynamische sowie volldynamische Einschränkungen, welche sich hinsichtlich ihrer zeitlichen Gültigkeit unterscheiden. Statische Einschränkungen umfassen analog zur Überbauung die dauerhafte Reduktion der Einspeise- bzw. Bezugsleistung auf einen Maximalwert unterhalb der installierten Leistung. Im Zuge dynamischer Einschränkungen existieren mit zeitlichem Vorlauf definierte Zeitfenster (bspw. saisonale Regelungen) in denen unterschiedlich hohe Beschränkungen vorliegen. Eine am aktuellen Netzzustand orientierte Beschränkung kann durch volldynamische FCAs umgesetzt werden, benötigt jedoch weitgehende Beobachtbarkeit und Prognostizierbarkeit des elektrischen Netzes.

Aktuell befindet sich die Anwendung von FCAs bei mehreren Netzbetreibern (z.B. Bayernwerk oder N-Ergie) in der Erprobungsphase. Branchenweit existieren eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich der Anwendbarkeit und Auswirkungen von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. Zudem wird aktuell vom Branchenverband BDEW ein Mustervertrag zur Ausgestaltung von flexiblen Netzanschlussverträgen zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern erarbeitet, welcher Ende Januar 2026 vorliegen soll. 

Bei der Auswahl, Auslegung und Optimierung von Netzanschlüssen unter Berücksichtigung der Überbauung und flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sind eine Vielzahl von Einflussfaktoren zu berücksichtigen. BET erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung und hilft bei der Identifikation von technisch und wirtschaftlich sinnvollen Netzanschlussvarianten.


Abbildung 1: Für die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen gibt es verschiedene Anwendungs- und Umsetzungskonzepte (Ausschnitt)

Netzdienliche und netzneutrale Speicher

Ein relativ neues Anwendungsfeld im deutschen Übertragungs- und Verteilnetz sind netzdienliche Speicher. Der Begriff Netzdienlichkeit ist derzeit nicht einheitlich definiert – Anschlussnehmer und Netzbetreiber verstehen darunter häufig unterschiedliche Aspekte. Aus Sicht der Netzbetreiber beschreibt Netzdienlichkeit vor allem den Beitrag eines Speichers zur Einhaltung der lokalen und regionalen Leistungsgrenzen des Netzes.

Speicher, die am Spotmarkt agieren oder Regelleistung bereitstellen, können zum Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage und zur Frequenzstabilisierung im deutschen bzw. europäischen Verbundnetz beitragen. Dies ist ein systemdienlicher Einsatz. Lokal können durch diesen Speicherbetrieb jedoch auch Netzengpässe verschärft oder verursacht werden, wodurch die Speicher vom Netzbetreiber meist nicht als netzdienlich eingestuft werden. Folgende Klassifizierungen von Speichern werden bei der Netzauslegung zunehmend verwendet:

  • Netzbelastend: beansprucht zusätzliche Netzkapazität (i.d.R. bei Standard-Netzanschlussvertrag ohne zusätzliche Netzeinschränkungen)
  • Netzneutral: weder Beanspruchung noch Entlastung der Netzkapazität (i.d.R. durch Einsatzbeschränkungen im FCA)
  • Netzdienlich: Entlastung der Netzkapazität (i.d.R. durch Ausschreibung von Speicher-Dienstleistungen nach §11a EnWG). Der netzdienliche Speicher kann eingesetzt werden, um lokale bzw. regionale Netzengpässe zu beheben oder zu entschärfen.

Wir begleiten Netzbetreiber und Speicherbetreiber von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung netzdienlicher und netzneutraler Speicherlösungen. Dies umfasst u.a. 

  • Für den Netzbetreiber: Die Entwicklung praxisnaher Anschlusskonzepte für netzneutrale und netzdienliche Speicher unter Berücksichtigung der lokalen Netzanforderungen und der regulatorischen Rahmenbedingungen.
  • Für den Speicherbetreiber: Bewertung potenzieller Erlöseinschränkungen durch regulatorisch bedingte Betriebseinschränkungen bei netzneutralen oder netzdienlichen Speichern. (Battery Storage Outlook: Erlösgutachten für Großbatteriespeicher)

Kontakt Ihr Ansprechpartner

Andreas Nolde
Dr. Andreas Nolde
Partner Netzinfrastruktur & Konzessionen +49 241 47062-406 Jetzt kontaktieren

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