Spätestens nach der ersten „Datenerhebung zur Energiewendekompetenz“ im vergangenen Jahr dürfte allen Stromnetzbetreibern der Begriff bekannt sein. Dabei hat die Bundesnetzagentur von allen Betreibern eine umfangreiche Datenerhebung angefordert, die bis zu 262 Fragen umfasste.
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch unklar, was genau unter „Energiewendekompetenz“ zu verstehen ist und wie diese definiert werden soll. Seit dem 19. Dezember liegt ein Festlegungsentwurf zur „künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen“ vor.
Das bedeutet konkret: Der finale Festlegungsbeschluss steht weiterhin aus, jedoch ist die Energiewendekompetenz nun sehr konkret formuliert und wird in absehbarer Zeit in Kraft treten. Dabei wird das Qualitätselement (Q-Element), das bisher aus der Netzzuverlässigkeit (SAIDI/ASIDI) bestand, um den Begriff der Netzleistungsfähigkeit erweitert. Die Netzzuverlässigkeit ist nur für Netzbetreiber im Regelverfahren relevant, wohingegen die Netzleistungsfähigkeit auch für Betreiber im vereinfachten Verfahren zur Anwendung kommen soll. Die Netzleistungsfähigkeit wiederum besteht aus Energiewendekompetenz und Digitalisierung. Erstere wird über vier Kennzahlen je Spannungsebene zu Anzahl und Geschwindigkeit von hergestellten Netzanschlüssen von erneuerbaren Energieanlangen und von Energiewendetechnologien definiert. Die Monetarisierung der Energiewendekompetenz ist noch offen und Bestandteil einer separaten, noch ausstehenden Festlegung. Eine Anpassung der Erlösobergrenze durch die Netzleistungsfähigkeit wird voraussichtlich erst zum 1. Januar 2029 möglich sein. Bis dahin wird die Bundesnetzagentur jährlich die entsprechenden Kennzahlen ermitteln und veröffentlichen.
Die Digitalisierung ist ebenfalls Bestandteil der Netzleistungsfähigkeit, soll jedoch vorerst nicht monetarisiert werden. Ein deutschlandweiter Index soll jährlich ermittelt und veröffentlicht werden. Für das Jahr 2024 wurde auf Basis der Daten von 809 Netzbetreibern ein Digitalisierungsindex von 24,67% ermittelt.
Ähnliches gilt für die Netzservicequalität, welche als weiterer Term im Q-Element in Erwägung gezogen wurde, jedoch nicht im aktuellen Festlegungsentwurf enthalten ist.
Was muss im Hinblick auf die Datenerhebung beachtet werden?
Am 2. Januar 2026 erschien der Festlegungsentwurf zur Datenerhebung mitsamt dem dazugehörigen Erhebungsbogen. Zur Datenerhebung sind alle Stromnetzbetreiber aufgefordert, mit Ausnahme der geschlossenen Verteilernetzbetreiber gemäß § 110 EnWG. Die Einreichungsfrist wird jährlich innerhalb der Festlegung zur Datenerhebung im Monitoring-Prozess festgelegt.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs hat die Bundesnetzagentur direkt auf den deutlich reduzierten Fragenkatalog aufmerksam gemacht. Im Vergleich zu 2025 entfallen 58% der Fragen und 2026 werden nur 6% neue Angaben abgefragt.
Quelle: Bundesnetzagentur
Bei genauerer Betrachtung wird klar: – Der Fragenkatalog wurde zwar gekürzt, allerdings sind die 58% Kürzung etwas irreführend. Durch die neue Struktur gewinnt der Erhebungsbogen an Übersichtlichkeit. Einige Unterkapitel entfallen, das Kapitel „Marktbetrieb“ zu Prosumern entfällt sogar vollständig. Die nachgelagerten Kapitel 6 –9 wurden entsprechend den Dimensionen zur Bestimmung des Digitalisierungsindexes aus dem Gutachten umbenannt und neu zugeordnet (Digitalisierung: Smart Grids, Digitale Prozesse und Systeme, Datenmanagement und Analyse, Kundenmanagement). Die Datenabfrage verringert hierdurch jedoch nur geringfügig. Die größte Entlastung ergibt sich durch die entfallenden Werte der beiden vorletzten Jahre. Während bei der ersten Datenerhebung Werte von 2022 bis 2024 abgefragt wurden, werden nun lediglich die Werte von 2025 abgefragt. Ob dies wirklich eine Entlastung darstellt, ist fraglich. Durch die beiden Festlegungsentwürfe und den Entwurf des Erhebungsbogens ergibt sich jedoch der Eindruck nach einer langfristigen einheitlichen Datenabfrage, die zu einer aussagekräftigen Einschätzung der Energiewendekompetenz beitragen kann.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Datenerfassung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Oliver Radtke
Leiter Kompetenzteam Regulierung
oliver.radtke@bet-consulting.de
Yannick Fromlowitz
Senior Consultant
yannick.fromlowitz@bet-consulting.de
