Was ändert sich bei der Momentanreserve?
Die Momentanreserve ist essenziell, um die Frequenz im Stromnetz konstant bei 50 Hertz halten zu können. Während die Primärregelleistung innerhalb von 30 Sekunden nach einer Frequenzabweichung vollständig zur Verfügung stehen muss, ist die Momentanreserve instantan – also sofort – verfügbar. Bisher wird letztere von großen Rotoren fossiler Kraftwerke bereitgestellt. Durch ihre Trägheit mildern sie Frequenzabweichungen ab.
Durch den schrittweisen Ausstieg aus Kohle- und Atomstrom sinkt jedoch die Verfügbarkeit entsprechender Generatoren, sodass zukünftig Ersatz notwendig wird. Zudem haben die europäischen ÜNB in den letzten Jahren zusätzliche Bedarfe an Momentanreserveleistung ermittelt, die zukünftig zur Vermeidung von Systemauftrennungen notwendig sind. Anlass war unter anderem der Systemsplit vom Januar 2021, als das Teilnetz in Südosteuropa zeitweilig vom restlichen europäischen Netz getrennt war und unabhängig betrieben werden musste.
An die Stelle konventioneller Generatoren und ihrer trägen Massen sollen in Zukunft netzbildende Wechselrichter, auch GFC (Grid Forming Converter) genannt, treten. Diese sind in der Lage, mittels Leistungselektronik frequenzstabilisierend zu wirken und die Aufgabe der konventionellen Kraftwerke zu übernehmen. Kurzfristig ist zu erwarten, dass vor allem Großbatteriespeicher Momentanreserve erbringen, doch auch Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) und Verbraucher werden künftig eine Rolle spielen.
Warum ist das Thema gerade jetzt interessant?
Um den Bedarf an Momentanreserve zu decken, beginnt am 22. Januar 2026 die marktliche Beschaffung durch die ÜNB. So hat es die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Beschluss vom 22. April 2025 und dem zugehörigen Beschaffungkonzept festgelegt.
Die ÜNB haben die Vorbereitungen hierfür in den letzten Monaten intensiv vorangetrieben. Details zur marktlichen Beschaffung sowie für VNB relevante Informationen und Unterlagen werden laufend auf der gemeinsamen ÜNB-Webseite netztransparenz.de veröffentlicht.
Wie läuft der Beschaffungsprozess ab und welche Rolle spielen VNB dabei?
Die Beschaffung der Momentanreserve erfolgt zum größten Teil direkt zwischen Anbietern und ÜNB. Die VNB spielen zunächst nur eine untergeordnete Rolle, müssen aber dennoch den Netzanschlussprozess und andere Tätigkeiten an die neuen Anforderungen anpassen.
Auf netztransparenz.de haben die ÜNB bereits die geltenden Preise für die Bereitstellung von Momentanreserve veröffentlicht. Vergütet wird die Verfügbarkeit der angebotenen Leistung, nicht die tatsächlich gelieferte Energie. Hierzu registrieren sich Anbieter (d. h. Anlagenbetreiber oder deren Dienstleister) auf dem Präqualifikationsportal der ÜNB, schließen einen Rahmenvertrag mit diesen ab und können anschließend Angebote für Momentanreserve abgeben. Formal korrekt abgegebene Angebote müssen von den ÜNB angenommen werden.
Die VNB sind insbesondere als sogenannte „Anschlussnetzbetreiber“ (ANB) relevant. In der HS/MS-Umspannebene sowie auf HS-Ebene müssen sie den Anschluss von netzbildenden Wechselrichtern akzeptieren. Auf NS- und MS-Ebene haben sie ein Vetorecht. Da der wirtschaftliche Betrieb von GFC in der Niederspannung in den nächsten Jahren unwahrscheinlich ist und somit keine oder kaum Netzanschlussfragen zu erwarten sind, sollten die VNB aktiv entscheiden, ob sie netzbildende Wechselrichter in ihrem Mittelspannungsnetz zulassen wollen oder nicht. Dabei ist es auch möglich, dies nur in einzelnen Teilen des MS-Netzes zu erlauben.
Für einen Anschluss in der NS- oder MS-Ebene benötigen die Anbieter von Momentanreserve eine ANB-Bestätigung ihres Verteilnetzbetreibers. Zudem benötigen sie entweder einen bestehenden Netzanschluss oder eine verbindliche Netzanschlusszusage.
Welche Haftungsrisiken bestehen für die VNB?
Im Rahmen der Angebotsabgabe können die Anbieter von Momentanreserve eine „Vorlaufzeit“ wählen, die dem eigentlichen Erbringungszeitraum vorgeschaltet ist. Diese Übergangszeit kann bis zu drei Jahre betragen und dient dem Fall, dass der Netzanschluss für eine Anlage erst noch hergestellt werden muss. Die VNB tragen das Risiko von Schadensersatzansprüchen des Anbieters, wenn sie aufgrund eines verzögerten Netzanschlusses die mit dem ÜNB vereinbarte Momentanreserve nicht fristgerecht bereitstellen können. Hier empfiehlt es sich, im Rahmen des Netzanschlussprozesses mit dem Antragsteller in den Austausch zu treten, damit dieser den maximal möglichen Zeitraum von drei Jahren ausnutzt.
Darüber hinaus wird ein Haftungsrisiko im Zusammenhang mit Redispatch-Maßnahmen diskutiert. Regelt der VNB Anlagen mit GFC ab, sodass diese die mit dem ÜNB vereinbarte Verfügbarkeit nicht mehr gewährleisten können, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen gegen den VNB führen. Hier sollte sichergestellt werden, dass die Anlagenbetreiber im Rahmen der Fahrplanmeldung die Momentanreserveleistung vom Redispatch-Vermögen abziehen, um einen ungewollten Eingriff durch den VNB zu verhindern.
Zudem eine juristische Abklärung der mit diesen Haftungsfragen verbundenen individuellen Risiken der VNB wichtig.
Welche Prozesse müssen beim VNB überprüft und ggf. angepasst werden?
Beim Verteilnetzbetreiber muss zuvorderst der Netzanschlussprozess punktuell an die Eigenheiten von GFC angepasst werden. Dies umfasst die Erweiterung der Stammdaten um die Eigenschaft „netzbildender Wechselrichter“, die Verwendung der vom FNN bereitgestellten C-Formulare (anstelle der bisherigen E-Formulare), die Schulung des Netzvertriebs zum Thema Momentanreserve sowie die Prüfung der Auswirkungen netzbildendender Wechselrichter auf die Netzberechnung.
Darüber hinaus ist insbesondere die Netzsteuerung bzw. Systemführung betroffen. Hier sind unter anderem Fragen rund um die Vermeidung ungewollter Inselnetze, Redispatch-Eingriffe und Schwarzstartfähigkeit zu prüfen.
Bei Fragen zur marktlichen Beschaffung von Momentanreserve und deren Folgen für Netzbetreiber sprechen Sie uns gerne an, um sich auf entsprechende Anschlussanfragen vorzubereiten.
Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz
sebastian.seier@bet-consulting.de