Newsletter Nachhaltigkeit | 16.03.2026 Eva Klesse von KlimaInvest: Welche Bedeutung haben HKN und EU- ETS 2 für die Dekarbonisierung von EVU? Autoren: Das Interview führte Sebastian Seier

 

Die Dynamik auf dem Markt für Herkunftsnachweise (HKN) ist hoch: die Empowering-Consumers-Richtlinie, die Überarbeitung des Green-House-Gas-Protokolls und steigende Qualitätsanforderungen sorgen für Bewegung. Und mit der anstehenden Einführung des EU-ETS 2 steht eine weitere Herausforderung für Energieversorger an. 

Wir haben mit Eva Klesse, Chief Sales Officer bei KlimaInvest, darüber gesprochen, wie Versorgungsunternehmen damit umgehen können. 

Herkunftsnachweise sind bisher ein gutes Instrument zur Dekarbonisierung gewesen, im Markt ist aktuell jedoch viel Bewegung. Welche Entwicklungen sollten Energieversorger auf dem Schirm haben? 

Energieversorger spüren zunehmende Unsicherheit – ausgelöst durch fehlende politische Kontinuität in Deutschland, neue regulatorische Anforderungen an Umweltaussagen sowie die Überarbeitung internationaler Standards wie des Greenhouse Gas Protocols. Gleichzeitig steigen die Marktpreise für Herkunftsnachweise. Dadurch entsteht wachsender Handlungsdruck in einem Teilsegment der Beschaffung, welches Energieversorger künftig wieder stärker begleiten sollten. 

Wie entwickeln sich Angebot und Nachfrage von HKN aktuell? 

Ein wesentlicher Treiber ist die europaweit steigende Nachfrage nach Ökostrom. Viele Unternehmen verfolgen zunehmend ambitionierte Klimaziele und legen größeren Wert auf glaubwürdige Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen. Zugleich müssen diese Aussagen aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben – etwa durch die Empowering Consumers Directive – stärker validiert werden. Dadurch wächst auch in klassischen Exportländern von Herkunftsnachweisen der Eigenbedarf, wodurch das Angebot zumindest punktuell knapper wird.  

Geht es denn nur um Quantität oder verändert sich auch der Blick auf die Qualität von HKN? 

Der Markt differenziert sich aktuell stärker nach Qualitätsmerkmalen. Während in der Vergangenheit gerne Nachweise aus älteren Wasserkraftanlagen eingesetzt wurden, verlangen viele Kunden heute spezifischere Herkunftsnachweise aus jungen Erzeugungsanlagen, bestimmten Technologien wie Wind- oder Solarenergie sowie aus regionalen Quellen. Diese Entwicklung wird z. B. durch Anforderungen aus Förderprogrammen, Vorgaben von Industrieverbänden sowie durch Bedingungen für staatliche Beihilfen in der energieintensiven Industrie beeinflusst. 

Welche weiteren Einflüsse auf den HKN-Markt sollten EVU berücksichtigen? 

Auch regulatorische Entwicklungen könnten die Marktstrukturen künftig verändern. Eine stärkere Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnung ist ebenso präsent wie die Ausweitung des Herkunftsnachweissystems auf weitere Energieträger. Neben Strom sollen Herkunftsnachweise künftig auch für erneuerbare Gase, Wasserstoff sowie Wärme und Kälte gelten. 

Vor diesem Hintergrund sollten Energieversorger Herkunftsnachweise strategischer betrachten und sich kontinuierlicher mit ihnen befassen. Dazu gehört eine stärker differenzierte Beschaffungsstrategie sowie die frühzeitige Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Kundengruppen. Parallel spielen Kommunikations- und Markenaspekte eine wichtige Rolle: Die Vermarktung von Ökostromprodukten sollte mit der Qualität der eingesetzten Herkunftsnachweise sowie mit den eigenen Klimaschutzzielen oder den Zielen der Gesellschafter abgestimmt sein. 

Wie könnten sich die Preise für HKN vor dem Hintergrund dieser regulatorischen Änderungen entwickeln? 

Aktuelle Prognosen gehen von moderaten Preissteigerungen und einem Preisniveau von etwa  – zwei bis fünf Euro pro Herkunftsnachweis bis 2030 aus. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass der Markt extrem volatil sein kann. Statt auf Preisprognosen zu setzen, lohnt daher ein Blick auf die jüngere Marktentwicklung. In den letzten drei bis vier Jahren schwankten die Preise außergewöhnlich stark: von historisch niedrigen Werten über Spitzen von rund 10 Euro während der Energiekrise bis hin zu erneuten Rückgängen und zuletzt wieder steigenden Preisen. Je nach Zeitpunkt der Beschaffung sehen wir noch heute Preisdifferenzen von – sechs bis acht Euro pro Herkunftsnachweis in den Portfolien der Versorger, was insbesondere bei durch Vergleichsplattformen getriebenem Wettbewerb natürlich große Nachteile mit sich bringen kann.  

Der richtige Beschaffungszeitpunkt für Herkunftsnachweise und eine tranchierte Beschaffung gewinnen für Energieversorger also stärker an Bedeutung. Ein kontinuierliches Monitoring der Marktpreise sowie eine aktive Beschaffungsstrategie mit der Fähigkeit, bei Preisbewegungen schneller reagieren zu können, helfen, die Beschaffungsrisiken zu reduzieren. 

Wie verändert sich damit zukünftig die Rolle, die HKN für die Dekarbonisierung – speziell von EVU – spielen? 

Zumindest kurz- und mittelfristig werden Herkunftsnachweise auch künftig eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung von Energieversorgungsunternehmen spielen. Der aktuelle regulatorische Rahmen wird maßgeblich durch die Renewable Energy Directive III geprägt, die planmäßig bis 2030 Bestand haben wird. Dadurch besteht für Energieversorger grundsätzlich Planungssicherheit bei der Nutzung von Herkunftsnachweisen als Instrument zur Vermarktung und Kennzeichnung von Ökostrom. Dies gilt im Übrigen auch im Zusammenhang mit Power Purchase Agreements, denn auch hier ist die grüne Eigenschaft und die CO₂-Reduktion nur mit Hilfe des Herkunftsnachweises bilanzierbar.  

Klimastrategien von Gesellschaftern, Unternehmen und Investoren verlangen jedoch zunehmend umfangreichere Maßnahmen. Hier bleiben Herkunftsnachweise zwar ein wichtiges Transparenz- und Bilanzierungsinstrument, ihre Rolle als Dekarbonisierungshebel nimmt jedoch ab. Stattdessen rücken direkte Investitionen in erneuerbare Energien, langfristige Stromabnahmeverträge mit erneuerbaren Erzeugern, Wärmewende und Energiedienstleistungen bei Energieversorgern in den Vordergrund.  

Neben den HKN bringt auch die Ausgestaltung des CO₂-Preises für Verkehr und Gebäude eine gewisse Unsicherheit in den Markt. Wie sollten sich EVU auf den Übergang vom nationalen Emissionshandel auf das europäische ETS 2 vorbereiten? 

Der Übergang vom nationalen Emissionshandelssystem zum europäischen EU‑ETS 2 stellt Energieversorgungsunternehmen vor neue strategische Herausforderungen. Während im nationalen Emissionshandel bislang ein fixer CO₂-Preis galt, sind in der Übergangsphase zum EU-ETS 2 in den Jahren 2026 und 2027 bereits variable Preise innerhalb eines Preiskorridors möglich. 

Im europäischen System wird der Preis für CO₂-Zertifikate dann gänzlich durch Angebot und Nachfrage am Markt entstehen. Zudem führt das europäische System zu einem stärker integrierten Wettbewerb, da der CO₂-Preis EU-weit einheitlich gilt und weniger von nationaler Politik beeinflusst wird. So steigt auch hier die Preisvolatilität und die Planungssicherheit nimmt ab. Energieversorger sollten daher entsprechende Szenarien sowie Risikomanagement- und Beschaffungsstrategien entwickeln. 

Was sollten EVU somit konkret tun, um sich daraus ergebende Risiken zu minimieren? 

Insgesamt wird CO₂ für EVU zunehmend zu einer zentralen wirtschaftlichen und strategischen Steuerungsgröße, jedoch auch mit Chancen für neue Produkte und Geschäftsfelder. Wir raten Energieversorgern, der preislichen Unsicherheit mit zwei Maßnahmen zu begegnen: 

Erstens: CO₂ als strategische Steuerungsgröße verankern. Geben Sie allen wirtschaftlich relevanten Produkten und Maßnahmen im Unternehmen – auch jenseits von Wärme – einen CO₂-Preis und berücksichtigen Sie diesen in Ihrer Preis- und Produktkalkulation. 

Und zweitens: Abhängigkeit von Zertifikaten reduzieren. Reduzieren Sie Ihren Bedarf an CO₂-Zertifikaten, um damit einhergehende Kosten und Abhängigkeiten zu verringern. Und setzen Sie konsequent auf die Reduktion fossiler Energieträger, die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr sowie die Integration innovativer Energiedienstleistungen in Ihrem Geschäftsmodell. 

Liebe Frau Klesse, vielen Dank für das Gespräch.
 

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