Zusätzlich stehen wir im Gas einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber, denn die Gasverteilnetze in Deutschland werden zu einem großen Teil bis spätestens 2045 außer Betrieb genommen – so sind die Vorhaben zur Klimaneutralität bisher zu verstehen.
Die Betriebskosten eines Gasnetzes, die der Netzbetreiber also in den Jahren 2028 bis 2032 umsetzen darf, werden bereits heute durch die Kosten des Geschäftsjahres 2025 abgebildet.
Das weitere Vorgehen ist der Branche gut bekannt. Die angefallenen Kosten des Jahres 2025 werden im folgenden Jahr zusammengestellt und über einen Erhebungsbogen der zuständigen Regulierungsbehörde als Kostenantrag gemeldet. Der Kostenantrag für das Jahr 2025 hat jedoch die eine oder andere Besonderheit, darauf sollten sich die betroffenen Netzbetreiber vorbereiten.
Die bisherigen Rahmenbedingungen der Kostenprüfung laufen zum Ende der 4. Regulierungsperiode aus und die 5. Regulierungsperiode steht gänzlich unter Regelungen, welche die Bundesnetzagentur überwiegend bereits konsultiert, diskutiert und festgelegt hat. Hierzu hat die zuständige Beschlusskammer 9 der BNetzA am 12. Januar 2026 einen Festlegungsentwurf konsultiert, Fristen benannt und einen ersten Entwurf des Erhebungsbogens veröffentlicht, mit dem die Kostendaten gemeldet werden sollen.
Wir stellen Ihnen diese Konsultation in einem separaten Artikel vor: Kostenerhebung Gas Basisjahr 2025
Die künftigen Regeln, Chancen und Risiken, sowie die Eckpfeiler der Kostenprüfung sind uns heute also größtenteils bekannt.
Hierzu gehören zum Beispiel auch die Fristen. Der Abgabetermin für die Kostenanträge wird wieder zur Jahresmitte sein, also der 01.07.2026 für alle Werke im vollständigen Verfahren. Zusätzlich wird es einen weiteren Termin geben: den Abgabetermin für die Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren. Diese haben ihre Kostenmeldung zum 01.10.2026 abzugeben. Wir gehen derzeit davon aus, dass auch die Regulierungskammern der Länder insbesondere die Fristverlängerung übernehmen werden. Dies wäre sehr zu begrüßen, denn insbesondere die „Vereinfacher“ waren in der Vergangenheit vielfach dankbar für eine verlängerte Abgabefrist.
Neu finden wir in den Festlegungsunterlagen die Anforderung der Abgabe des vollständig und richtig aufbereiteten Sachanlagevermögens mit Abgabefrist zum 31.03.2026 über den Erhebungsbogen.
Die kalkulatorische Aufbereitung dieser Daten ist insbesondere unter den inzwischen vielfach veränderten Rahmenbedingungen der verkürzten Nutzungsdauern (KANU) eine weitere, nicht zu unterschätzende Herausforderung.
In jedem Fall sind die Netzbetreiber gut beraten, sich im Vorfeld erneut gut vorzubereiten und insbesondere die benötigten Ressourcen sicherzustellen. Dazu gehört auch die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse für 2025, die die Basis der Betriebskosten des Netzbetriebs bilden. Eine enge Terminabstimmung mit dem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer ist also sehr zu empfehlen, da dieser den Tätigkeitsabschluss prüft und testiert, der wiederum die Basis für die anstehenden Kostenprüfungen darstellt.
Die Erfahrungen aus den letzten Kostenprüfungen zeigen, wie wichtig ein guter Unbundling-Abschluss für die Optimierung des Ausgangsniveaus ist. Kostenpositionen, die im Unbundling-Abschluss im Bereich der Strom- bzw. Gasnetze nicht oder nur unvollständig ausgewiesen sind, werden in der Regel durch die Behörden im Ausgangsniveau auch nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt. Bisher waren Plankosten per Verordnung genehmigungsfähig, künftig wird dies per Festlegung grundsätzlich nicht mehr der Fall sein. Kosten, die also absehbar in den Jahren der kommenden Regulierungsperiode entstehen werden, aber die nicht, noch nicht oder nicht vollständig im Jahresabschluss des relevanten Basisjahres aufgeführt werden, gehen definitiv verloren. Daher ist eine frühzeitige Analyse der Unbundling-Abschlüsse zu empfehlen.
Soweit bisher noch nicht geschehen, betrachten Sie Ihren Tätigkeitsabschluss durch die Brille der Regulierungsbehörde.
- Analyse der Tätigkeitsabschlüsse seit dem letzten Basisjahr
- 2021 bis 2024, 2025 ggf. auf Kontenbasis oder BWA
- (Alle fünf Jahresscheiben könnten später bei der Verteidigung der Kosten helfen.)
- Zeitreihenanalyse der aufwandgleichen Kosten und Erlöse.
- Wie haben sich die Kontensalden entwickelt?
- Die BNetzA fragt jedenfalls die Jahresscheiben 2023 bis 2025 ab.
- Betrachtung der aktuellen Kosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2025 im Schatten der Kostenkürzungen der letzten Kostenprüfung. Was wurde damals gekürzt?
- Auswertung auffälliger Positionen und Gegenüberstellung der relevanten Konten.
Flankierend gilt es, die Finanzierung der künftigen Tätigkeiten zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Netze auch weiterhin mit der benötigten, regulierungsverträglichen Liquidität zu versorgen.
- Die Anforderung an die Netzfinanzierung wird sich mit Beginn der 5. Regulierungsperiode ändern.
- Abgleich/Prüfung Fremdkapital: Konditionen, Laufzeiten, Abdeckung durch FK-Zins im WACC
Als Netzbetreiber sollten Sie vorbereitet sein und die Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Ausgangsbasis für die kommende Regulierungsperiode prüfen.
BET unterstützt Sie gerne bei dieser wichtigen Vorbereitung. Zunächst gilt es, den Tätigkeitsabschluss Netz 2025 zu priorisieren. Zum 01.07. bzw. 01.10. muss nicht nur der Tätigkeitsabschluss vorliegen, sondern auch der komplette Kostenantrag. Das Sachanlagevermögen muss bis zum 31.03.2026 gemeldet werden.
Ein weiterer, wichtiger Schritt ist die Betrachtung und Planung der Kapitalkosten, die sich sodann aus dem kalkulatorischen Sachanlagevermögen ergeben. Der Kostenantrag wird unter Berücksichtigung verkürzter Nutzungsdauern gemäß der Festlegung „KANU 2.0“ erstellt. Neben den veränderten, kalkulatorischen Abschreibungen erhalten Sie auch eine veränderte Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Eine Abschätzung des WACC (Gesamtkapitalverzinsung) ist sinnvoll und untermauert die weitere Wirtschafts- und Netzplanung. Ohne ein gut angelegtes Planungsinstrument wird der Netzbetrieb mit Blick auf das Jahr 2045 nicht mehr auskommen.
BET Consulting GmbH unterstützt Sie als Gasnetzbetreiber bei der Planung, Optimierung und Umsetzung des Kostenantrags und auf dieser Basis bei Ihrer weiteren Netz- und Wirtschaftsplanung.
Micha Ries
Senior Manager
micha.ries@bet-consulting.de