Masterclass zum NIS-2-Umsetzungsgesetz für EVU & Stadtwerke
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten. Für Geschäftsführende, Vorstände und Entscheider in der Energiebranche bedeutet das: Persönliche Haftung und Schulungspflicht sind gesetzlich verankert.
Unser Angebot für Sie:
✓ Inhouse-Schulung nach § 38 BSIG
✓ GAP-Analyse NIS-2 Umsetzung
Begegnen Sie dem neuen Gesetz mit strategischer Kontrolle. Erfüllen Sie Ihre Schulungspflicht nach § 38 BSIG und gewinnen Sie Klarheit über Ihren Status quo in unserer eintägigen Masterclass.
Ablauf der eintägigen Masterclass
Masterclass Teil 1: Die Pflicht
NIS-2 im Branchenkontext: EnWG, SiKats und der CRA
Der regulatorische Rahmen
Wo kommt NIS-2 her und wofür ist es eigentlich gedacht? Wie spielen NIS-2, CRA, EnWG, ISO 27019 und die IT-Sicherheitskataloge der BNetzA zusammen?
Ihre Aufgaben
Das sind Ihre neuen Billigungs- und Überwachungs-, Schulungs- und Weiterbildungspflichten.
Die 10 Gebote (Art. 21 NIS-2)
Was es zwischen Lieferkette und Notfallmanagement alles zu beachten gibt: Risikoanalyse und -management anhand von branchennahen Beispielen
Ihr Ergebnis
Sie haben die regulatorischen Anforderungen verstanden und erhalten den Nachweis der Fortbildung.
Masterclass Teil 2: Die Kür
Individuellen NIS-2-Umsetzungsreifegrad bestimmen
Interaktive Bestandsaufnahme
Wo steht Ihr Unternehmen aktuell? Wie stehen die gelebten Strukturen in der Energiebranche und speziell bei Ihnen gegen die Anforderungen der NIS-2?
GAP-Analyse
Was fehlt noch zur vollständigen NIS-2-Konformität? Wir geben Ihnen einen Überblick über die „Must-Haves“ und die „Nice-to-Haves“.
Ihr Ergebnis
Eine klare Handlungsübersicht und Transparenz für Ihre strategische Planung.
Ihr Mehrwert
- Schulungsnachweis: Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Schulungspflicht gemäß § 38 BSIG. Sie erhalten den Nachweis, der Ihre Fachkunde und die Auseinandersetzung mit dem Thema zur Dokumentation gegenüber Dritten bestätigt.
- Gap-Analyse: Erkennen Sie Ihre Handlungsfelder mit der operativen Standortbestimmung. Wir identifizieren die Lücken („Gaps“) zur NIS-2-Konformität. Sie erhalten nach Abschluss eine dezidierte Übersicht über die Handlungsempfehlungen entsprechend den Erfordernissen der Energiebranche.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartner




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