Newsletter Nachhaltigkeit | 16.03.2026 Weniger ist mehr: Die EU verschlankt CSRD und Taxonomie Autoren: Marco Schöwe

 

Die EU vereinfacht ihre Nachhaltigkeitsregulierung: Mit Reformen an CSRD und EU-Taxonomie sollen weniger Unternehmen berichtspflichtig sein, der bürokratische Aufwand sinken und die Praktikabilität steigen. Auch für Unternehmen, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME erstellen, ist die am 26. Februar veröffentlichte Richtlinie zur Anpassung der CSRD interessant. 

 

Die alte CSRD – nachhaltig, aber aufwendig

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Anfang 2023 in Kraft getreten, die EU-Taxonomie bereits 2020. Während die CSRD Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -strategien zu berichten, schafft die EU-Taxonomie ein einheitliches Klassifikationssystem zur Bewertung wirtschaftlicher Aktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit.

Ziel ist es, Unternehmensstrategien nachhaltig auszurichten und Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Beide Regelwerke sollen somit zur Transformation zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft beitragen. Gleichzeitig standen und stehen sie aufgrund ihrer begrenzten Praktikabilität und des hohen Umsetzungsaufwands in der Kritik. Daher plante die Europäische Kommission mit ihrem Omnibus-Paket 1 aus dem Februar vergangenen Jahres, beide Instrumente zu verschlanken.


Richtlinie zur Anpassung der CSRD im Amtsblatt veröffentlicht

Die Änderungen zur CSRD wurden am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am 18. März in Kraft. Die Anpassungen zielen insbesondere darauf ab, den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich zu reduzieren und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler zu gestalten: Künftig sollen nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz und mehr als 1.000 Beschäftigte aufweisen.  

Während die ursprünglich geplante Einführung weiterer sektorspezifischer Berichtsstandards entfällt, findet eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) statt. Laut CSRD-Änderungsrichtlinie muss die EU-Kommission die ESRS innerhalb von sechs Monaten – also bis spätestens 18. September 2026 – überarbeiten und veröffentlichen. Die Entwürfe der überarbeiteten ESRS liegen der Europäischen Kommission bereits seit Dezember letzten Jahres vor.  

Des Weiteren wird im Bereich der Wirtschaftsprüfung auf die Einführung einer hinreichenden Prüfsicherheit (reasonable assurance) wie beim Jahres- oder Konzernabschluss verzichtet. Es bleibt bei der begrenzten Prüfsicherheit (limited assurance), wie sie auch bei den ersten CSRD-Berichten Anwendung gefunden hat.

Zur Unterstützung der Unternehmen plant die Europäische Kommission außerdem die Einrichtung eines Online-Portals, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Vorlagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten sollen.


KMU sind nun „geschützte Unternehmen“

Für kleinere Unternehmen sieht die neue CSRD zudem einen Schutzmechanismus vor: Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten dürfen die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verweigern, wenn diese über den Umfang des freiwilligen VSME-Standards hinausgehen. Damit soll verhindert werden, dass große berichtspflichtige Unternehmen umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern, Kunden oder Geschäftspartnern einfordern. Vertragliche Klauseln, die geschützte Unternehmen dennoch zur Lieferung von Daten verpflichten, sind ungültig. Geschützte Unternehmen sind von CSRD-pflichtigen Firmen über ihr Ablehnungsrecht zu informieren.

Gleichzeitig wird ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden rechtlich in der CSRD verankert. Der Standard soll bis zum 19. Juli 2026 von der EU-Kommission offiziell festgelegt werden. De facto wird es sich dabei um den bekannten VSME-Standard handeln, auf den die Richtlinie verweist. Es sind jedoch noch kleinere Anpassungen möglich, die Änderungen in den ESRS widerspiegeln.


EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten

Auch bei der Taxonomie will die Europäische Union entlasten. Ein im Januar 2026 in Kraft getretener delegierter Rechtsakt sieht mehrere Anpassungen vor. Im Fokus stehen neue Regelungen zur Wesentlichkeit und vereinfachte Berichtsvorlagen.  

Eine zentrale Neuerung betrifft die Wesentlichkeitsbewertung von Wirtschaftsaktivitäten der berichtenden Unternehmen. Sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen müssen künftig nicht mehr prüfen, ob Aktivitäten, die für ihr Geschäft finanziell nicht wesentlich sind, den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen. Als nicht wesentlich gelten Aktivitäten, wenn ihr kumulierter Wert unter 10 % des Nenners des jeweiligen KPIs liegt. Dabei ist die Wesentlichkeit für jeden KPI separat zu beurteilen.

Eine zusätzliche Erleichterung gibt es beim OpEx-KPI: Ist dieser für das Geschäftsmodell eines Unternehmens insgesamt unwesentlich, entfällt die Pflicht zur Bewertung nach der EU-Taxonomie. Erste veröffentlichte CSRD- und Taxonomie-Berichte, die sich bereits an den neuen Vorgaben orientieren, zeigen, dass einige Energieversorger diese Erleichterung für sich nutzen: Sie argumentieren, dass ihre OpEx im Verhältnis zu den zu berichtenden CapEx und Umsatzzahlen unwesentlich seien und deshalb nicht berichtet werden müssen.

Auch bei den Berichterstattungsvorlagen für die Taxonomie werden spürbare Entlastungen eingeführt. Die Berichtsvorlagen für die Kennzahlen werden deutlich gekürzt und vereinfacht. Für Nicht-Finanzunternehmen reduziert sich die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte um rund 64 %. Zudem entfallen die spezifischen Vorlagen für fossiles Gas und nukleare Tätigkeiten, wobei einzelne zugehörige Inhalte der bisherigen Vorlagenjedoch in die allgemeinen Berichtsvorlagen für Finanzunternehmen integriert werden.


Entlastung für Energieversorger, aber …

Durch die Anhebung der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen werden kleinere und viele mittlere Energieversorger keine Nachhaltigkeitsberichte mehr erstellen müssen. Zusammen mit den reduzierten Berichtsanforderungen wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, freigewordene Ressourcen für ihre Kernprozesse zu nutzen und sich auf Nachhaltigkeitsaspekte mit hohem strategischem Mehrwert zu konzentrieren.

Gleichzeitig gilt jedoch: Wer Klimaneutralitätsziele verfolgt, muss in seine Infrastruktur investieren. Banken und Investoren benötigen zunehmend Nachhaltigkeitskennzahlen für ihre Finanzierungsentscheidungen. Der Druck der Berichterstattung wird reduziert, die Notwendigkeit, wesentliche Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen und sich auf deren Basis strategisch auszurichten, bleibt jedoch auch in Zukunft bestehen. Hier bietet der Nachhaltigkeitsberichtsstandard nach VSME einen vereinfachten und strukturierten Ansatz.


Weiterführende Links

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