Transaktionen & Industrie | 24.03.2026 Flex statt Bandlast – Industrienetzentgelte nach AgNes: Was die Industrie jetzt vorbereiten sollte Autoren: Lukas Schuffelen | Dr. Denis vom Stein | Benedikt Ralfs

 

AgNes verändert die Logik der Stromnetzentgelte in der Industrie: Wer jetzt Flexibilität organisiert, senkt morgen seine Energiekosten. In unserem Artikel erfahren Sie, warum die Entlastungen nach § 19 StromNEV Ende 2028 auslaufen, welche Optionen die BNetzA für künftige Sonderentgelte prüft und pilotiert und wie sich Industrie und Gewerbe strategisch vorbereiten sollten. Sie erhalten außerdem einen Praxisblick, Handlungsempfehlungen und Informationen darüber, welche Rolle Batteriespeicher dabei spielen können.

Einordnung und Überblick

AgNes – die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom – ist der Reformpfad der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Zeit nach dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028. Ziel ist ein transparenteres, anreizorientiertes System, das Finanzierungssicherheit mit Systemeffizienz verbindet.


 

Kernbausteine, die sich aus den bisherigen Orientierungspunkten und Diskussionspapieren abzeichnen:

  • Netzentgeltkomponenten: Künftig bilden Arbeitspreise und ein bestellter Kapazitätspreis die Grundlage. Zusätzlich sind Baukostenzuschüsse und weitere Komponenten vorgesehen.
     
  • Dynamische Netzentgeltkomponente: Eine zusätzliche, zeitvariable Arbeitspreiskomponente soll netz- und systemdienliches Verhalten anreizen; die Einführung soll zunächst auf höheren Netzebenen für Speicher erfolgen und ist perspektivisch für alle Netzebenen und Verbrauchergruppen vorgesehen.
     
  • Speichernetzentgelte: Für systemrelevante Speicher sollen hohe Netzentgelte und Doppelbelastungen vermieden werden.
     
  • Einspeiseentgelte: Die Beteiligung von Einspeisern an Netzkosten wird vorbereitet – mit dynamischen Komponenten (möglichst ab 2029) und einer Refinanzierungskomponente; Anfangshöhen sollen maßvoll sein.
     
  • Kostenwälzung: Zusammenführung von Netz-/Umspannebenen und Entkopplung der Kostenwälzung von der Netzentgeltstruktur in Form einer Wälzung nach dem netzbezogenen Letztverbraucher werden konkretisiert und in Expertenrunden auf Praktikabilität geprüft.
     

Hohe Relevanz für die Industrie haben insbesondere die Netzentgeltkomponenten, die dynamische Komponente (perspektivisch) und vor allem die Entgelte für Industrie und Gewerbe. 

Fokus: Entgelte für Industrie und Gewerbe

  • Hintergrund: Die aktuell bekannten Entlastungstatbestände (§ 19 StromNEV für Bandlast/atypische Netznutzung) laufen mit der StromNEV zum 31.12.2028 aus; eine Nachfolgeregelung ist erforderlich.
     
  • Motivation für Unternehmen: Das bisherige Sondernetzentgelt hat einen stark kostenreduzierenden Hebel auf die gesamten Stromkosten (oft über 20 % der gesamten Stromkosten). Der finanzielle Anreiz, weiterhin ein Sondernetzentgelt in ähnlicher Größenordnung zu erhalten, ist hoch.
     
  • Zielbild: Künftige Sondernetzentgelte sollen nach EU-Vorgabe (Art. 18 der Verordnung (EU) 2019/943) an eine Gegenleistung gekoppelt werden – sprich: netz- oder systemdienliches Verhalten als Rabattvoraussetzung.
     

Die BNetzA diskutiert drei Optionen für die erforderliche Gegenleistung der Flexibilisierung:

  1. Spotmarktorientierte Flexibilitätsanreize: Preis-/Marktsignale als Trigger
     
  2. Netzdienliche Flexibilisierung: Reaktion auf definierte Niedrig-/Hochlastfenster im Netz
     
  3. Netzbetreiberseitige Anforderungen an den Flexibilitätseinsatz: steuernde Vorgaben durch den VNB/ÜNB


Option 1 adressiert Systemkosten über Marktsignale, kann aber tatsächliche lokale Netzengpässe nur bedingt abbilden. Option 2 und Option 3 fördern netzdienliches Verhalten, weil auf lokale Netzengpässe reagiert werden kann. Entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung und Umsetzbarkeit der Anforderungen.

Pilotprojekte und Option 2 (netzdienliche Flexibilisierung) im Detail

Die BNetzA testet in Pilotprojekten Ansätze zu den Industrienetzentgelten. Dabei werden die Optionen 1 und 2 fokussiert. Ziel ist es, empirische Evidenz zu Wirkungen, Datenbedarf und Praktikabilität zu gewinnen.

Option 2 (netzdienliche Flexibilisierung) ist aus BET-Sicht die vielversprechendere der beiden pilotierten Optionen zur Förderung von netzdienlichem Verhalten:

  • Lastabweichung in Niedrig-/Hochlastzeitfenstern gegenüber einer Referenzlast.
     
  • Gestaffelte Flexibilitätsanforderungen mit moderatem Einstieg und jährlicher Steigerung. Konkrete Parameter (z. B. absolute Prozentsätze, Mindestverschiebung) sind Gegenstand der Pilotierung.
     
  • Offene Punkte: Vorlaufzeiten der Abrufe, Definition der Referenz- und Mindestlastverschiebung, maximale Häufigkeit/Anzahl von Abrufen, Toleranzzeiträume (z. B. für Wartung) – alles mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis.


In der Praxis wird die geforderte Flexibilität die Industrieunternehmen je nach konkreter Ausgestaltung vor Herausforderungen stellen: Kurze Vorlaufzeiten kollidieren mit Produktionsplanung und Rampen, hohe prozentuale Abweichungen sind für Bandlastprozesse technisch/ökonomisch anspruchsvoll und Toleranzzeiträume müssen belastbar definiert und genehmigt werden, um Instandhaltung planbar zu halten.

Flexibilität bereitstellen – Optionen und Wirtschaftlichkeit

Unternehmen können die geforderte Flexibilität aus unterschiedlichen Quellen heben:

  • Prozess-/Produktionsflexibilisierung: z. B. Schicht-/Losgrößenanpassung, Lastverlagerung
     
  • Nebenaggregate: Kälte, Druckluft, Pumpen mit Lastmanagement
     
  • Steuerung der Eigenstromerzeugung: KWK, PV mit Einspeisemanagement
     
  • Energiespeicher (Behind-the-Meter): insbesondere Batteriespeicher, zur kurzfristigen Lastglättung und Verschiebung.
     

Für klassische Bandlastverbraucher mit geringen Lastschwankungen zeigen BET-Analysen, dass sich die Investitionen für Flexibilisierung – etwa in Batteriespeicher Behind-the-Meter – häufig schnell amortisieren; allerdings entstehen im Vergleich zum Status quo dennoch Mehrkosten zum Erhalt des Sondernetzentgeltes.
Für Verbraucher mit bereits stark schwankender Last ist die Wirtschaftlichkeit von Speichern und anderen Flex-Optionen einzelfallabhängig und hängt u. a. von der benötigten Verschiebekapazität ab.

Nächste Schritte im AgNes-Prozess

Bis April 2026 möchte die BNetzA einen Zwischenstand zu allen AgNes-Themen ziehen. Ab Juni 2026 soll der Entwurf der Festlegung erfolgen und bis Dezember 2026 ist die finale Festlegung durch die BNetzA angestrebt. Ab 2029 soll die neue Netzentgeltsystematik mit Start der 5. Regulierungsperiode wirksam werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Industrieunternehmen haben durch den großen Kostenhebel des Sondernetzentgelts auf die gesamten Stromkosten ein hohes Interesse, weiterhin (oder erstmalig) diese Vergünstigungen zu bekommen. Die Unternehmen sollten sich zeitnah auf die absehbar neuen Netzentgeltsystematiken vorbereiten und erforderliche Maßnahmen in die Wege leiten:

  • Lastdaten analysieren: Baseline, Schwankungsbreite, technische Rampen, Identifikation von Niedrig-/Hochlastpotenzialen
     
  • Flex-Portfolio prüfen: Optionen aus Prozessflexibilität, Nebenaggregaten, Eigenerzeugung und Energiespeichern prüfen
     
  • Wirtschaftlichkeit simulieren: CAPEX/OPEX verschiedener Flex-Optionen bewerten, Sensitivitäten betrachten zu u. a. Flex-Anforderung und korrespondierender Rabatthöhe, Abrufhäufigkeit und -länge je nach lokalen Netzengpässen, Vorlaufzeiten
     

BET unterstützt Sie dabei, Ihr Netzentgelt mittels hauseigenen entwickelten BET-Modellen zu optimieren, Flex-Optionen technisch und wirtschaftlich zu bewerten und die geeignete Umsetzungs-Roadmap zu entwickeln. Sprechen Sie uns gerne an.


Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam Industrie
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Benedikt Ralfs
Senior Consultant
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