Der Beitrag zum Klimawandel ist zweifellos das zentrale Nachhaltigkeitsthema für die Energiewirtschaft. Während in Deutschland die Emissionen von Unternehmen durchschnittlich bei 0,2 kg CO2-Äquivalent pro Euro Umsatz liegen, sind es gemäß Berechnungen von BET bei Energieversorgern (EVU) ca. 1,5 kg.
Gleichzeitig stellt das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 für Versorgungsunternehmen eine gewaltige wirtschaftliche, technische und organisatorische Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, für diesen langen Weg eine fundierte Strategie an der Hand zu haben.
Gute Klimaneutralitätsstrategien für EVU betrachten systematisch alle Emissionsquellen im Unternehmen und beschreiben konkret, wie und bis wann die jeweiligen Emissionen auf null gesenkt werden können. Die Strategien verbinden dabei eine saubere Treibhausgasbilanzierung mit energietechnisch fundierten Maßnahmen und einer kaufmännischen Betrachtung, die an die bestehende Mittelfristplanung des Unternehmens aufsetzt und diese fortschreibt.
So zeigt die Klimaneutralitätsstrategie nicht nur auf, wie Emissionen verringert werden können, sondern beschreibt auch die zu erwartenden Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis und auf den Investitionsbedarf. Somit ist die Strategie eine essenzielle Grundlage für den Austausch mit Gesellschaftern und die Finanzierung durch Banken und Investoren.
Auch das damalige BMWK der Ampelregierung hat die Bedeutung der Dekarbonisierung in Unternehmen für das Erreichen der bundesdeutschen Klimaziele erkannt und im vergangenen Jahr die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft veröffentlicht. Im Rahmen des Moduls 5 dieser Richtlinie werden sogenannte „Transformationspläne“ gefördert, also Klimaneutralitätsstrategien für Unternehmen.
Gefördert werden private und kommunale Unternehmen, und zwar mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % (große Unternehmen), 50 % (mittlere Unternehmen) bzw. 60 % (kleine Unternehmen) der Beratungskosten. Die maximale Fördersumme beträgt i. d. R. 60.000 Euro.
In geförderten Klimaneutralitätsstrategien müssen die folgenden Punkte enthalten sein:
- Eine Ist-Analyse, einschließlich der Erstellung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz).
- Ein Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045.
- Die Festlegung eines 10-Jahres-Ziels, welches für Scope 1 und 2 mindestens eine 40 % Treibhausgasreduktion gegenüber dem Basisjahr der THG-Bilanz aufweist (BET empfiehlt für EVU jedoch darüber hinaus gehend einen Treibhausgasreduktionspfad inkl. Scope 3 und wirtschaftlicher Bewertung bis 2045 oder 2050 zu erstellen).
- Ein Maßnahmenplan, mit dem mindestens das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll.
- Eine Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen verankert und verfolgt werden.
Anträge für Transformationspläne können bis Ende 2028 kontinuierlich beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Entwicklung Ihrer Klimaneutralitätsstrategie.
Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz
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