Newsletter Netzbetreiber | 29.09.2026 Dekarbonisierungsstrategie für VNB – wichtig für Konzessionen und Finanzierung Autoren: Sebastian Seier | Ralf Westermann

 

Der Druck, eine solide Strategie für die Dekarbonisierung des Netzbetriebs zu entwickeln, hat für Netzbetreiber deutlich zugenommen – und er steigt weiter. Nicht nur in Konzessionsverfahren als Wertungskriterium, sondern auch bei der Beschaffung von Fremdkapital ist eine realistische und systematische Dekarbonisierungsstrategie mittlerweile bares Geld wert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen fit für das Erreichen der Klimaneutralität machen und sich mit einer Emissionsreduktionsstrategie wichtige Vorteile sichern können.

Reiner Altruismus – also zum Beispiel unseren Enkeln eine intakte Umwelt hinterlassen zu wollen – ist schon längst nicht mehr der einzige Grund, weshalb immer mehr Betreiber von Strom- und Gasnetzen an einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität arbeiten. Vielmehr geht es mittlerweile darum, eine langfristige Perspektive für das eigene Geschäftsmodell zu entwickeln und sich Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen.

Die Motivation zur Erstellung von Dekarbonisierungsstrategien resultiert bei Verteilnetzbetreibern aus handfesten Anforderungen bzw. liefert konkrete Mehrwerte:
 

  • die Erfüllung des Kriteriums „Treibhausgasneutralität“ (§ 1 EnWG) als ganz allgemeines Oberziel der Energieversorgung, aber auch als Pflichtkriterium in Konzessionsverfahren,
     
  • die immer strengeren Nachhaltigkeitsanforderungen von Banken bei der Finanzierung von Strom- und Gasnetzen,
     
  • die ab dem Geschäftsjahr 2027 wieder geltende Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der überarbeiteten Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
     
  • die sich daraus ergebenden Informationsbedürfnisse von berichtspflichtigen Kunden, Zulieferern und sonstigen Akteuren aus der eigenen Wertschöpfungskette, 
     
  • die neuen rechtlichen Anforderungen, die sich aus der Empowering-Consumers-Richtlinie der EU (EmpCo) bzw. deren Umsetzung in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben und
     
  • die Notwendigkeit, das eigene Geschäftsmodell – u. a. mit Blick auf den Betrieb von Gasnetzen – fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen und so den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern.


Die Treibhausgasneutralität hat sich mittlerweile als Wertungskriterium in den Konzessionsverfahren etabliert. Zunächst haben die Vergabestellen noch mit „Provisorien“ gearbeitet. So wurde beispielsweise gerne aus dem klassischen Umwelt-Ziel „treibstoffsparender" Fuhrpark ein „treibhausgasneutraler“ Fuhrpark. Mittlerweile zeigt sich in den Vergabeverfahren aber immer häufiger, dass die Kriterienkataloge die Treibhausgasneutralität als vollwertiges Kriterium auskleiden. Dabei werden – so naheliegend wie einfach – schlicht vollständige Dekarbonisierungskonzepte gefordert: In vollständigen, systematischen und realistischen Dekarbonisierungsstrategien ist darzulegen, wie (also mit welchen konkreten Einzelmaßnahmen) vom Status Quo ausgehend bis wann schrittweise ein vollständig klimaneutraler Netzbetrieb erreicht werden soll. Hierfür müssen dann eine Treibhausgasbilanz (i. d. R. nach Greenhouse Gas Protocol, GHGP), Dekarbonisierungsziele, Maßnahmen und häufig auch eine grobe Investitionsplanung beschrieben werden. Dies fügt sich auch nahtlos in die Logik des Netzbetriebskonzepts (welches auch und schon immer die Pläne zur Erreichung der übrigen Ziele des § 1 beschreibt) ein.

Insbesondere der Ausbau der Stromnetze ist mit massiven Investitionen und damit stark steigendem Fremdkapitalbedarf verbunden. Banken werden jedoch bei der Vergabe von Krediten an die Energiewirtschaft immer strenger. Dies liegt insbesondere daran, dass der Gesetzgeber und die Finanzmarktaufsicht sogenannte „transitorische“ Klimarisiken, die zuhauf in den Büchern der Banken lauern, sehr ernst nehmen und konkrete Vorgaben machen, wie die Kreditinstitute damit umzugehen haben. 

Im März dieses Jahres wurden entsprechende europäische Vorschriften mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) in deutsches Recht umgesetzt.

Banken sind seitdem verpflichtet, v. a. Klimarisiken in ihren Büchern zu identifizieren und zu managen. Außerdem müssen sie bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsaspekte stärker berücksichtigen. Aktuell bereiten die Banken sich darauf vor und bauen die notwendigen internen Prozesse auf, sodass spätestens ab dem kommendem Jahr die Auswirkungen auch bei Kreditnehmern spürbar werden. Eine Folge wird sein, dass Banken sich u. a. die Dekarbonisierungsstrategien von EVU und VNB vorlegen lassen werden, bevor sie neue Kredite genehmigen.

Hinzu kommt, dass die zwischenzeitlich ausgesetzte Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD nun wieder greift. Im Jahr 2028 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erstmals über das Geschäftsjahr 2027 berichten. Ein zentraler Bestandteil dabei: die Dekarbonisierungsstrategie. Auch kleinere Unternehmen werden die Auswirkungen spüren, da berichtspflichtige Lieferanten, Dienstleister und Kunden das Recht haben, für ihre eigenen Berichte Nachhaltigkeitsinformationen – wie z. B. die Dekarbonisierungsstrategie – bei ihren Geschäftspartnern abzufragen. Ohne eigenen Fahrplan scheidet man im schlimmsten Fall einfach als Geschäftspartner aus.

Ab dem 27. September 2026 tritt zudem das novellierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Umweltaussagen zu Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen sind nur zulässig, wenn sie belegt werden können. Aussagen zum zukünftigen Erreichen der Klimaneutralität müssen so zum Beispiel durch eine detaillierte Dekarbonisierungsstrategie belegt werden können – wobei diese Strategie von den Leitungs- und Aufsichtsgremien des Unternehmens freigegeben sein und von unabhängigen Gutachtern geprüft werden muss.

Zu guter Letzt liegt es auch im unternehmerischen Eigeninteresse eines jeden Netzbetreibers, die Frage zu beantworten, wie man in einer dekarbonisierten Zukunft weiter wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Das erfordert, das eigene Geschäftsmodell langfristig nachhaltig aufzustellen, den Betrieb des Stromnetzes zu dekarbonisieren und die Auswirkungen des Erdgasausstiegs vorausschauend und ehrlich zu analysieren.

Sollten Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung Ihrer Dekarbonisierungsstrategie haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Klimaschutz & Nachhaltigkeit
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Ralf Westermann
Leiter Kompetenzteam Konzessionen
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