Die Entlastung stromintensiver Industrieunternehmen steht derzeit so stark im Fokus wie selten zuvor. Mit dem Industriestrompreis ist ein neues Instrument hinzugekommen und parallel dazu hat die Europäische Kommission die Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation grundlegend überarbeitet. Der Kreis der beihilfeberechtigten Sektoren wurde deutlich erweitert, sodass viele Unternehmen erstmals antragsberechtigt sind, teilweise rückwirkend.
Für diese Unternehmen bedeutet das: ein Verfahren mit erheblichem finanziellem Volumen, das jährlich fristgerecht durchlaufen werden muss, das sich in seinen Details laufend ändert und in dem formale Fehler unmittelbar zu Kürzungen führen. BET begleitet Sie durch dieses Verfahren, entweder vollständig operativ oder als Sparringspartner für Ihr eigenes Team.
Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation vermindert die CO2-Kosten, die über den Strompreis auf stromintensive Produktion überwälzt werden. Sie soll verhindern, dass Produktion aus der EU abwandert.
Was bieten wir Ihnen?
- Prüfung der Antragsberechtigung:
Wir klären, welche Ihrer Produkte und Standorte unter die aktuell begünstigten Sektoren fallen, auch mit Blick auf die neu hinzugekommenen Branchen und rückwirkende Anträge und schätzen die zu erwartende Beihilfehöhe ab. - Bilanzierung und Aufteilung der Strommengen:
Wir ermitteln die begünstigten Strommengen, grenzen sie gegenüber nicht beihilfefähigen Verbräuchen ab und teilen sie sachgerecht auf Produkte und Sektoren auf. Dabei prüfen wir auch, ob Ihr Mess- und Datenkonzept die geforderte Nachweisqualität liefert. Hier entstehen in der Praxis die meisten Beanstandungen. - Berechnungsmethodik und ökologische Gegenleistungen:
Wir ordnen ein, welche Benchmarks anwendbar sind, rechnen die Varianten durch und prüfen den Erfüllungsstand der geforderten Gegenleistungen einschließlich der erforderlichen Nachweise. - Antragstellung im Formular Management System (FMS) der DEHSt:
Wir erstellen den vollständigen Antrag in der verpflichtend zu nutzenden Antragssoftware. Der Umgang mit dem System ist für unser Team Routine. - Kommunikation mit prüfungsbefugter Stelle und DEHSt:
Wir bereiten die Prüfungsunterlagen auf, führen die Abstimmung mit den Prüfern und begleiten die Rückfragen der Behörde bis zum Bescheid. - Fortschreibung für die Folgejahre:
Wir dokumentieren die Methodik nachvollziehbar und informieren Sie über relevante Änderungen, damit der Antrag im nächsten Jahr auf gesicherter Grundlage steht.
Wie weit unsere Unterstützung geht, entscheiden Sie: Wir übernehmen den gesamten Prozess und Ihr Team liefert lediglich die Rohdaten. Ebenso können wir als Sparringspartner ausschließlich Mengenabgrenzung, Methodik und Nachweise qualitätssichern, wenn Sie das Thema langfristig intern halten wollen.
Industriestrompreis
Mit dem Industriestrompreis soll der Stromverbrauch von Industrieunternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 anteilig entlastet werden. Im Gegenzug ist ein Beitrag zur Dekarbonisierung notwendig.
Was bieten wir Ihnen?
- Prüfung der Antragsberechtigung und Bestimmung des anrechenbaren Stromverbrauchs:
Wir prüfen, ob Ihr Standort die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Anschließend bestimmen wir für Sie den anrechenbaren Stromverbrauch unter Berücksichtigung des selbstverbrauchten sowie des indirekten Stromverbrauchs durch den Bezug anderer Energien und Medien. - Berechnung des Beihilfebetrags und der erforderlichen Reinvestition:
Unter Berücksichtigung von Referenz- und Zielpreis gemäß Richtlinie ermitteln wir für Ihren anrechenbaren Stromverbrauch den zu erwartenden Beihilfebetrag sowie die dafür erforderliche Reinvestition in eine Gegenleistung. Dabei differenzieren wir den Beihilfebetrag und die erforderliche Reinvestition zwischen Gegenleistungen mit und ohne Flex-Bonus. - Identifizierung und Bewertung der erforderlichen Dekarbonisierungsmaßnahmen:
Wir zeigen Ihnen die möglichen Gegenleistungsoptionen zur Erbringung des Beitrags zur Dekarbonisierung auf und identifizieren für Sie individuell lukrative Maßnahmen und bewerten diese. Dabei berücksichtigen wir die laufenden Planungen bei Ihnen am Standort sowie energiewirtschaftliche Entwicklungen wie kommende Flexibilitätsanforderungen durch die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). - Unterstützung der Antragstellung an das BAFA:
Wir unterstützen Sie bei der elektronischen Antragstellung über die vom BAFA bereitgestellten Antragsformulare. Die Antragsstellung erfolgt erstmalig 2027 für das Abrechnungsjahr 2026. - Begleitung bei der Nachweisführung:
Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Nachweisführung. Dabei prüfen wir insbesondere, ob die Nachweise hinsichtlich anrechenbaren Stromverbrauchs, Abgrenzung von Strompreiskompensationsberechtigten Stromverbräuchen sowie der Beitrag zur Dekarbonisierung vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wir unterstützen Sie gerne sowohl bei der operativen Antragsvorbereitung und vollständigen Dokumentation zur Nachweisführung als auch bei der strategischen Entscheidung, welche Maßnahmen zur Gegenleistung die Transformation Ihres Standorts zielbringend voranbringen.
Kontakt Ihr Ansprechpartner


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