Lange Zeit galt Erdgas in Deutschland als günstiger, immer verfügbarer und flexibler Energieträger. Zudem wurde es häufig als „sauberere“ Alternative zu Heizöl und Kohle betrachtet und galt damit als wichtige Brückentechnologie für die Energiewende. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das die Bundesregierung am 13. Mai 2026 im Kabinett beschlossen hat, könnte diese Brücke eine Verlängerung bekommen. Aber: es bleibt eine Brücke – und Brücken sind endlich. Angesichts des langen Planungshorizonts für Energieinfrastruktur stehen Versorger und Netzbetreiber somit heute schon vor der Aufgabe, sich auf ein Ende der Erdgas-Ära vorzubereiten.
Warum Erdgas – trotz GModG – langfristig an Bedeutung verlieren wird
Am 28. Februar dieses Jahres flogen die USA und Israel erste Luftangriffe auf Teheran. Die iranische Regierung reagierte umgehend mit der Sperrung der Straße von Hormus, wodurch der Export von Erdöl und Flüssiggas aus den umliegenden Ländern nahezu zum Erliegen kam. In der Folge zeigte sich, wie empfindlich die Preise fossiler Energieträger auf geopolitische Spannungen reagieren. Dies war nicht das erste Mal, dass in jüngerer Vergangenheit internationale Konflikte zu steigenden Erdgaspreisen und Befürchtungen von Versorgungsengpässen führten – siehe die Gaskrise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022.
Entscheidend ist dabei: Steigende Preise und Knappheiten von fossilen Energieträgern durch geopolitische Konflikte sind keine temporären Ausnahmesituationen. Die Welt wandelt sich aktuell von einer unipolaren Dominanz der USA zu einer multipolaren Ordnung, in der viele Staaten Anspruch auf geopolitischen Einfluss erheben. Dieser Prozess wird noch einige Zeit andauern – und immer wieder zu Spannungen führen, die sich auch auf dem internationalen Energiemarkt bemerkbar machen werden.
Auch die unveränderten klimapolitischen Ziele tragen zur Endlichkeit des Energieträgers Erdgas bei: Mit dem Pariser Klimaabkommen, den europäischen Klimazielen bis 2050 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 existieren langfristige politische Leitplanken für die Dekarbonisierung. Diese Ziele sind völkerrechtlich verbindlich bzw. im Grundgesetz verankert. Selbst wenn der politische Wille bestünde, wären eine Aufweichung oder Verschiebung schwer umsetzbar.
Selbstverständlich gehört zu einer ehrlichen Vorausschau auch ein Szenario, in dem die politisch gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Doch wäre es fahrlässig anzunehmen, dass mit einem möglichen Verpassen der Klimaneutralität bis 2045 das „Ende der Geschichte“ erreicht wäre. Aktuelle Energiemarktszenarien der BET zeigen, dass selbst in einem solchen Szenario der „Transformationsträgheit“ die Erdgasnachfrage von Haushalten und Gewerbe im Jahr 2045 nur noch bei gut einem Drittel des heutigen Verbrauchs liegen würde. Auch in einem solchen Fall ginge die Dekarbonisierung weiter. Restmengen von Erdgas würden noch über 2045 hinaus ein paar Jahre eine (untergeordnete) Rolle im Energiesystem spielen, das Ende wäre aber auch in einem solchen Szenario absehbar.
Des Weiteren verändert sich die Nachfrage nach Wärmelösungen bereits heute spürbar. Getrieben durch technologische Fortschritte und politische Unterstützung dominiert die Wärmepumpe bereits im Neubausegment. Knapp 70 % aller neuen Wohngebäude erhalten eine solche Heizung. Auch in Bestandsgebäuden gewinnen Wärmepumpe und Fernwärme an Bedeutung und verdrängen das Erdgas nach und nach. Verstärkt wird dieser Effekt zunehmend durch klimawandelbedingt milder werdende Winter und Effizienzsteigerungen. Spätestens in den 2030er Jahren wird sich die Dynamik im Gebäudebestand preisbedingt beschleunigen: Berechnungen von BET zeigen, dass Ende der 2030er Jahre der Betrieb einer bestehenden Erdgasheizung teurer sein könnte als Installation und Betrieb einer neuen Luft-Wärmepumpe.
Auch die Banken sind ein zentraler Treiber der Dekarbonisierung: Sie sind regulatorisch verpflichtet, Klimarisiken in ihren Finanzierungen zu identifizieren, zu minimieren und einen eigenen Transformationspfad zu einem nachhaltigen Kreditportfolio vorzulegen. Maßgeblich sind hierfür die EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI), die im Januar 2026 in deutsches Recht umgesetzt wurde, und die Europäische Zentralbank (EZB), die als oberste Aufsichtsbehörde einen Schwerpunkt auf die Klimarisiken von Banken legt.
Ein Versorgungsunternehmen, das maßgeblich von den Erlösen aus dem Erdgasgeschäft abhängt, ist hierbei ein wesentliches Kreditausfallrisiko für die Banken. Befördert wird die Transformation im Bankensektor auch durch die EU-Taxonomie, im Rahmen derer Finanzinstitute Berichtspflichten erfüllen müssen. Konventionelle Erdgasnetze gelten hier nicht als nachhaltige Wirtschaftsaktivität, sodass Banken in absehbarer Zukunft kaum noch Kredite für vom Erdgas abhängige Unternehmen ausgeben werden – geschweige denn für größere Investitionen in konventionelle Gasinfrastruktur. Und wenn sie es tun, wird der Risikoaufschlag in den Konditionen deutlich spürbar sein.
Die Regulierung bereitet den Wandel bereits vor
Dass die oben beschriebenen Dynamiken unweigerlich zu einem Ende der Erdgasnutzung führen werden, ist auch den Gesetzgebern und Regulierungsbehörden bewusst. Dementsprechend sind die gesetzlichen Weichen bereits gestellt.
Ein Beispiel dafür ist die „Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen“ der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2024 (KANU 2.0). Hinter dem etwas sperrigen Namen steckt die regulatorische Vorbereitung auf ein langfristig schrumpfendes Erdgasnetz. Gasnetzbetreiber erhalten damit die Möglichkeit, ihre Netze bis 2045, und damit beschleunigt, abzuschreiben. Dadurch können Kosten früher über eine noch vergleichsweise große Zahl an Netzkunden verteilt werden, statt erst später von immer weniger verbleibenden Gaskunden getragen zu werden.
Dennoch droht in den Verteilnetzen eine sich selbst verstärkende Preisspirale, wenn sich nach und nach immer mehr Kunden vom Erdgas verabschieden. Die Kosten für das gesamte Netz müssten durch immer weniger Kunden getragen werden, was – gemäß BET-Berechnungen im Rahmen der dena-Verteilnetzstudie II – zu exponentiell steigenden Netzentgelten führen würde. Je nach Szenario könnten sie in den 2040er Jahren das 11- bis 17-fache des heutigen Werts erreichen.
Auch das Wärmeplanungsgesetz ist ein zentraler Baustein für den Erdgasausstieg in Deutschland. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung müssen die Kommunen systematisch untersuchen, wie die zukünftige Wärmeversorgung aussehen soll. Grüne Gase können unter strengen Voraussetzungen dabei eine Rolle spielen, Erdgas hingegen nicht.
Daran ändert auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nichts. Im Gegenteil: Die Vereinfachungen bei der Wärmeplanung für kleine Kommunen führen dazu, dass „dezentrale Wärmelösungen“ (also in der Regel die Wärmepumpe) zum Standardfall werden. Tiefergehende Untersuchungen für mögliche Fernwärme- oder Grüngasgebiete sollen nur vorgenommen werden, wenn es klare Anzeichen für eine Eignung gibt.
Die europäische Gesetzgebung forciert den Erdgasausstieg weiter. Im Mittelpunkt steht dabei die Gasbinnenmarktrichtlinie der EU, die aktuell per Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in deutsches Recht überführt wird. Ende März hat die Bundesregierung entsprechende Gesetzesentwürfe verabschiedet, die die Gasnetzbetreiber zur Erstellung von Netzentwicklungsplänen verpflichten, erstmals Fristen und Informationspflichten für die Stilllegung von Netzabschnitten definieren und das Abschließen von Erdgaslieferverträgen über den 31.12.2044 hinaus untersagen. Bis Mitte Juli soll die Reform von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Auch das neue europäische Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude (EU ETS 2) schlägt in dieselbe Kerbe. Zwar wurde seine Einführung Ende 2025 um ein Jahr auf 2028 verschoben, an seiner langfristigen Steuerungswirkung ändert dies jedoch nichts. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass sich der geplante Einstiegspreis von 45 €/t CO2 bis 2035 je nach Szenario auf 150 bis 400 € vervielfachen könnte. Inklusive Mehrwertsteuer könnte dies bis 2040 zu einem Preisaufschlag von 6 bis 9 ct/kWh Erdgas führen und die oben beschriebene Preisspirale zusätzlich verstärken.
Was bedeutet das konkret für Energieversorger?
Die Erdgasnutzung in Deutschland ist endlich – unabhängig vom genauen Datum, an dem die letzte Kilowattstunde durch eine Verteilnetzleitung geliefert wird.
Energieunternehmen benötigen frühzeitig ein belastbares Bild davon, wie die Wärmeversorgung in ihrem Versorgungsgebiet aussehen soll. Die kommunale Wärmeplanung bildet dafür eine wichtige Grundlage. In der Praxis unterscheiden sich die Pläne jedoch stark in Qualität und Detailtiefe. Entsprechend wichtig ist es, die Ergebnisse nicht nur zu übernehmen, sondern sie auch aktiv zu hinterfragen. Hält ein Versorger den kommunalen Wärmeplan nicht für ausreichend verlässlich, sollte er die Anfertigung einer eigenen Planung in Betracht ziehen.
Der kommunale Wärmeplan ist die Basis für eine spartenübergreifende Zielnetzplanung für Strom, Gas und Fernwärme. Nur so lässt sich eine effiziente und zukunftsorientierte Energieversorgung sicherstellen, bei der sich die verschiedenen Energieträger nicht gegenseitig kannibalisieren. Die Herausforderung besteht nicht nur darin, neue Infrastrukturen aufzubauen (Strom und Fernwärme), sondern auch bestehende Gasnetze geordnet stillzulegen, sofern sie nicht auf Biomethan oder Wasserstoff umgestellt werden können.
Dabei stellen sich ganz praktische Fragen: Welche Netzstränge sind ab wann unwirtschaftlich? Gibt es überhaupt Kunden, die langfristig (grünes) Gas nachfragen? Ab wann können wir mit der lokalen Verfügbarkeit von grünen Gasen rechnen? Ist perspektivisch eine Stilllegung des Gasnetzes erforderlich?
Gleichzeitig ist der Erdgasrückgang nicht nur ein Thema für die Netze, sondern für das gesamte Geschäftsmodell der EVU. Nicht selten machen heute Erdgasvertrieb und -netz noch über die Hälfte der Umsätze der Versorger aus. Es stellt sich somit die Frage, wie die Unternehmen ihr Geschäftsfeldportfolio so transformieren können, dass sie auch zukünftig am Markt eine Chance haben. Womit verdient man zukünftig das Geld?
Diese Frage sollte in einer langfristigen Unternehmens- und Dekarbonisierungsstrategie adressiert werden, die von einer langfristigen Finanzplanung begleitet wird. Nur so kann transparent gemacht werden, welche Auswirkungen die notwendige Transformation auf den Investitionsbedarf, die Erlösentwicklung, den Cash-Flow und die Ausschüttungen an Gesellschafter haben wird. Die zugrundeliegenden strategischen Diskussionen sollten frühzeitig mit Gesellschaftern und politischen Entscheidungsträgern geführt werden.
Fazit: Der schwierige Teil ist nicht der Ausstieg, sondern zu spät damit anzufangen
Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, wie schnell der Erdgasrückgang tatsächlich verlaufen wird. Klar ist jedoch: Die Weichen sind bereits gestellt.
Geschäftsführungen und Vorstände sind durch das GmbH-Gesetz bzw. das Aktiengesetz gesetzlich verpflichtet, vorausschauend zu handeln und mögliche Risiken – wie etwa das Ende des Erdgases – für ihre Unternehmen angemessen abzuwägen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Somit ist es im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung unabdingbar, eine robuste Strategie zu entwickeln, die das Unternehmen auf das wahrscheinliche Szenario „Erdgasausstieg“ vorbereitet.
Für Energieversorger geht es nicht darum, morgen schon das gesamte Erdgasgeschäft einzustellen. Es geht vielmehr darum, frühzeitig einen realistischen und strategisch sauberen Umgang mit den absehbaren Veränderungen zu entwickeln. Denn je später man beginnt, sich mit dem Rückgang im Erdgasgeschäft auseinanderzusetzen, desto größer wird das Risiko, irgendwann nur noch auf Entwicklungen reagieren zu können, statt sie aktiv zu gestalten.
Kontakt
Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz
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