Für Energieversorger ändern sich ab dem 27.09.2026 die Spielregeln für Umwelt- und Klimakommunikation. Durch das Inkrafttreten der UWG-Novelle wird die Empowering-Consumers-Richtlinie der EU („EmpCo“) in deutsches Recht umgesetzt. Die EmpCo verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen, insbesondere an Aussagen über künftige Umweltleistungen. Gemeint sind rechtlich nicht verpflichtende Aussagen oder Darstellungen, die ausdrücklich oder stillschweigend den Eindruck vermitteln, dass ein Produkt, eine Marke oder ein Unternehmen positive oder weniger schädliche Umweltauswirkungen hat oder sich künftig verbessert. Gerade für Energieversorger ist das relevant, weil Aussagen zu Unternehmenszielen sowie zu Gas- und Fernwärmeprodukten häufig genau in diese Kategorie fallen.
Anforderungen des UWG an „Umsetzungspläne“
Künftig reicht es deshalb nicht mehr aus, Klimaneutralität, Klimafreundlichkeit oder Dekarbonisierung nur kommunikativ anzukündigen. Wer solche Aussagen trifft, braucht einen belastbaren Umsetzungsplan. Dieser muss klar, objektiv, öffentlich einsehbar, detailliert und realistisch sein, messbare und zeitgebundene Ziele enthalten, mit Ressourcen hinterlegt sein und regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Auch das Prüfergebnis ist zu veröffentlichen.
Für die Marktkommunikation ist das UWG zentral, weil es alle Unternehmen betrifft und die Schwelle zu rechtlich angreifbaren Aussagen deutlich sinkt. Energieversorger sollten daher prüfen, ob bereits eine Dekarbonisierungsstrategie vorliegt, die nicht nur intern als Zielbild funktioniert, sondern auch einem UWG-Check standhält.
ESRS E1 enthält zusätzliche Kriterien für Dekarbonisierungsstrategien
Parallel zum neuen UWG konkretisiert der überarbeitete europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard ESRS E1 die Anforderungen an Klimastrategien. Dazu gehören unter anderem eine systematische Erhebung der Treibhausgase (THG) in den Scopes 1 bis 3, ein Transitionspfad inklusive Bewertung der 1,5-Grad-Konformität, quantifizierte Maßnahmen, ein Fortschrittscontrolling sowie die Verabschiedung durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Die überarbeiteten Standards sollen bis Mitte 2026 veröffentlicht werden. Damit wächst auch aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Druck, Klimastrategie, Zielsystem, Maßnahmen, Ressourcen, Transitionspfad und Governance belastbar zu dokumentieren.
Praktisch laufen die Anforderungen aus UWG und ESRS in dieselbe Richtung: Unternehmen brauchen eine fachlich saubere, überprüfbare und umsetzungsorientierte Dekarbonisierungsstrategie – nicht erst für die Berichterstattung, sondern bereits jetzt als rechtssichere Grundlage für zukunftsgerichtete Umweltaussagen.
Was macht eine gute Dekarbonisierungsstrategie aus?
Detaillierte Prüfungen zur UWG- und ESRS-Konformität umfassen zahlreiche Kriterien. Für eine erste Orientierung hat BET jedoch zwölf Punkte identifiziert, die die zentralen Vorgaben aus UWG und ESRS bündeln und gleichzeitig Eckpunkte für eine fachlich fundierte und strategisch hilfreiche Klimastrategie vereinen:
- Strukturiertes, wissenschaftlich fundiertes Vorgehen
- Saubere THG-Bilanz nach GHG-Protokoll
- Klar formuliertes übergeordnetes Klimaziel
- Klar formulierte Zwischenziele
- Prüfung der 1,5-Grad-Kompatibilität über ein THG-Budget
- Konkret definierte Handlungsfelder
- Konkret beschriebene Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Terminierung
- Konsistentes Zukunftsszenario als strategische Grundlage
- Ökologische und ökonomische Bewertung der Maßnahmen
- Aggregierter Transitionspfad für Emissionen, EBIT-Auswirkungen und CapEx
- Gesamtzeitplan mit Umsetzungscontrolling und Review-Mechanismus
Formale Freigabe durch die Leitungsgremien (Geschäftsführung und Aufsichtsrat)
Ergänzend müssen die Strategie und der erzielte Fortschritt regelmäßig durch einen unabhängigen Dritten überprüft werden. In Anlehnung an die zur EmpCo veröffentlichten FAQ der EU-Kommission empfiehlt sich hierbei ein zweijähriger Rhythmus.
Für Energieversorger bedeutet das konkret: Wer bereits eine Dekarbonisierungsstrategie hat, sollte jetzt zügig den UWG- (und ggf. ESRS-)Check durchführen. Wer noch keine belastbare Strategie hat, sollte zunächst die Grundlagen schaffen: Bilanz, Zielsystem, Maßnahmen und Governance. Darauf kann dann die Kommunikation aufbauen. Denn nur eine fachlich saubere und überprüfbare Strategie ist heute zugleich Steuerungsinstrument, Berichtsgrundlage und rechtlich belastbare Basis für Umweltaussagen.
BET prüft bei Bedarf Ihre Dekarbonisierungsstrategie vor dem Hintergrund der Anforderungen von UWG und/oder ESRS. Sprechen Sie uns gerne an.
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Benedikt Ralfs
Senior Consultant
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