Ausgangslage: Grüngasquote als Baustein zur Klimaneutralität
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht die Einführung einer Grüngasquote vor. Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas sollen verpflichtet werden, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden eingesetzten Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Das Eckpunktepapier der Koalition sieht einen Start zum 1. Januar 2028 mit bis zu 1 % vor.
Wie sollte die Grüngasquote ausgestaltet werden?
BET empfiehlt, die Grüngasquote als Treibhausgasminderungsquote auszugestalten, damit die unterschiedliche Klimawirkung grüner Gase berücksichtigt wird. Die Verpflichtung sollte bei Erdgas in der Regel beim Endkundenlieferanten liegen. Wärmenetze, die bereits dem Wärmeplanungsgesetz unterliegen, sollten von der Bezugsmenge ausgenommen werden, um eine Doppelsteuerung zu vermeiden.
Wasserstoffhochlauf und sektorübergreifende Erfüllung
Neben Biomethan wird langfristig auch Wasserstoff benötigt, um die Nachfrage nach grünen Gasen zu decken. BET empfiehlt deshalb einen gezielten Wasserstoffanreiz innerhalb der Grüngasquote. Dabei ist insbesondere ein Multiplikator als H2-Hochlaufanreiz denkbar.
Zusätzlich sollten sektorübergreifende Erfüllungsoptionen möglich sein: Zusätzlicher Wasserstoffeinsatz etwa in Industrie, Fernwärme oder Stromerzeugung könnte GGQ-Zertifikate erzeugen, die anschließend zur Quotenerfüllung genutzt werden.
Zertifikate, Flexibilität und Sanktionen
Für die Nachweisführung sollten massenbilanzierte Erzeugungs- und Liefernachweise die Grundlage bilden. Die daraus entstehenden GGQ-Zertifikate sollten frei handelbar sein, Doppelanrechnungen jedoch ausgeschlossen werden.
Banking und Borrowing können helfen, Mengen- und Nachfrageschwankungen auszugleichen. Für nicht ausgeglichene Fehlmengen empfiehlt BET eine Pönale, die hoch genug ist, damit die Quotenerfüllung wirtschaftlich attraktiver bleibt als die Nichterfüllung.
Downloads
Vollständige Kurzstudie „Impuls zur Ausgestaltung der Grüngasquote“
Zusammenfassung der Kurzstudie „Impuls zur Ausgestaltung der Grüngasquote“
Ansprechpartner
Ralph Kremp
Partner
E-Mail
Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam Industrie
E-Mail