Newsletter Netzbetreiber | 29.09.2026 Netzzuverlässigkeit, Energiewendekompetenz, Digitalisierung – was wird künftig gemessen? Autoren: Oliver Radtke | Yannick Fromlowitz

 

Die Bundesnetzagentur hat am 13. Juli 2026 über die künftige Qualitätsregulierung entschieden. Damit wird deutlicher, welche Anforderungen auf Netzbetreiber zukommen – doch nicht alle Fragen sind geklärt. Was bedeuten Netzzuverlässigkeit, Energiewendekompetenz und Digitalisierungsindex konkret für Ihren Netzbetrieb? Wir ordnen den Beschluss ein, erläutern die offenen Punkte und zeigen Ihnen, wo Ihr Betrieb bei den neuen Anforderungen steht.

Die Qualitätsregulierung für Stromnetzbetreiber soll zukünftig mehr Anreize setzen und auf einen größeren Kreis von Netzbetreibern angewandt werden. Auch Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sind betroffen.

Netzzuverlässigkeit bleibt die Grundlage

Doch der Reihe nach: Im Rahmen des NEST-Prozesses ist eine Neugestaltung der Qualitätsregulierung eines der letzten offenen Themen der BNetzA. Die bisherige Qualitätsregulierung ist neben dem Effizienzwert eines der Anreizinstrumente der Netzregulierung. Sie bleibt fast unverändert erhalten, wird jedoch entscheidend erweitert. Die Regelungen und Anreize der sogenannten Netzzuverlässigkeit bleiben erhalten. Hiernach müssen Betreiber von Nieder- und Mittelspannungsebenen im vollständigen Verfahren die jährlichen Durchschnittswerte für Versorgungsunterbrechungen angeben, die SAIDI- und ASIDI-Werte. Die einzige Anpassung besteht in einer Konkretisierung bei den Versorungsunterbrechungen durch ‚höhere Gewalt‘, also jene, die durch äußere natürliche Umstände herbeigeführt wurden, wie Freileitungsschäden durch starke Unwetter.
Unterm Strich erhalten Netzbetreiber weiterhin einen Auf- oder Abschlag auf ihre Erlösobergrenze in Höhe von maximal 2 bis 4 Prozent des Ausgangsniveaus.

Nun zu den Neuerungen: Die Qualitätsregulierung und das Qualitätselement in der Erlösobergrenze sollen in Zukunft aus drei Termen bestehen. Neben der Netzzuverlässigkeit wird die Netzleistungsfähigkeit eingeführt.

Damit trägt die BNetzA dem Umstand Rechnung, dass bei Stromnetzen längst nicht allein die zuverlässige Versorgung zählt. Digitalisierung und Energiewende stellen Netzbetreiber vor wachsende Herausforderungen  und können zugleich volkswirtschaftliche Vorteile sowie Vorteile für einzelne Kunden bringen. Bestandteile der Netzleistungsfähigkeit sind die Energiewendekompetenz und die Digitalisierung der Netzbetreiber.

Energiewendekompetenz misst den Netzanschluss

Was darunter zu verstehen ist,  war in der Branche lange unklar. Nach zahlreichen Vorschlägen aus der Branche, Workshops, einem Gutachten und schließlich dem Beschluss zeichnet sich nun ein klareres Bild ab.

Energiewendekompetenz beschreibt die Fähigkeit eines Stromnetzbetreibers, Energiewendetechnologien zügig an ein Netz anzuschließen. Zu diesen Technologien gehören Erzeuger (PV, Wind und sonstige) und Verbraucher (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Elektolyseure und Speicher).

Für beide Kategorien werden jeweils zwei Kennzahlen ermittelt: die durchschnittliche Dauer vom qualifiziertem Netzanschlussbegehren bis zur Inbetriebnahme und die jährliche Umsetzungsquote. Das ergibt insgesamt vier Kennzahlen. Da diese für jede der drei Spannungsebenen (Nieder-, Mittel- und Hochspannungsebene) erhoben werden, können es bis zu zwölf Kennzahlen sein. 
Wichtig ist, dass diese Werte auch von Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren erhoben werden.

Der Digitalisierungsindex ist neben der Energiewendekompetenz der zweite Bestandteil der Netzleistungsfähigkeit. 
Er umfasst vier Bereiche:

  1. Smart Grids
  2. Digitale Prozesse und Systeme
  3. Datenmanagement und Analyse
  4. Kundenmanagement


Der Index soll unter anderem die Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit eines Netzes abbilden und in welchem Umfang digitale Prozesse genutzt werden, etwa Webportale für Netzanschlussanträge. Er wird jährlich über alle Netzbetreiber und Spannungsebenen hinweg ermittelt und veröffentlicht. Für 2024 lag sein Wert bei 24,76 Prozent. Die regelmäßige Veröffentlichung soll Transparenz schaffen und Anreize setzen.

Anders als bei der Energiewendekompetenz ist für den Digitalisierungsindex vorerst noch kein monetärer Anreiz im Qualitätselement vorgesehen. Dieser soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Damit übernimmt und beschließt die BNetzA die Konzepte aus dem Festlegungsentwurf ohne Anpassungen.

Kennzahlen auf einer interaktiven Karte vergleichen

Der Beschluss allein liefert noch kein vollständiges Bild. Dafür müssen weitere Festlegungen betrachtet werden. Die im Februar 2026 beschlossene Festlegung zur Datenerhebung regelt, welche zusätzliche Daten jährlich bis zum 30. April im Rahmen des Monitorings erhoben werden. Sie bilden die Grundlage für die Kennzahlen der Qualitätsregulierung. Bisher gab es bereits zwei solcher Datenerhebungen. Die erste fand 2025 statt; die daraus ermittelten Werte für das Jahr 2024 wurden inzwischen veröffentlicht.

Seit dem 22. Juli 2026 lassen sich die Ergebnisse auf einer interaktiven Karte der Bundesnetzagentur einsehen und vergleichen. Anhand von insgesamt 15 Kennzahlen können Netzbetreiber und Kunden nachvollziehen, wie gut ihr Netzgebiet im Vergleich abschneidet.

Zur Karte der Versorgungsqualität

Wie werden Netzbetreiber künftig belohnt?

Damit ist klar, wie die BNetzA die Qualitätsregulierung definiert und wie die Kennzahlen ermittelt werden.
Eine wichtige Frage bleibt jedoch offen: Welche Anreize erhalten Netzbetreiber?

Ein weiteres Festlegungsverfahren soll darauf Antwort geben; eröffnet wurde es bislang nicht. Grundlegend ist klar: Der Anreizmechanismus für SAIDI und ASIDI bleibt unverändert. Der Digitalisierungsindex wird vorläufig nicht bepreist. Ein Anreiz entsteht hier vorerst nur durch die transparente Veröffentlichung der Kennzahlen. Die Energiewendekompetenz soll monetär bepreist werden. Ob es ein reines Bonus- oder ein Bonus-Malus-System sein wird und wie der monetäre Anreiz genau ermittelt wird, ist noch unklar und Bestandteil einer separaten Festlegung. Offen ist auch, wann mit der Festlegung und der initialen Bepreisung zu rechnen ist.

Die Plicht zur Datenerhebung bleibt für alle Netzbetreiber bestehen. Ob die öffentliche Vergleichbarkeit auf der interaktiven Karte bereits genügend Anreize für die Digitalisierung setzt oder die BNetzA später auch dafür einen monetären Anreiz einführt, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Oliver Radtke
Leiter Kompetenzteam Regulierung
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