Das Bundesumweltministerium (BMUKN) will für den Naturschutz bedeutsame Flächen im Bundesnaturschutzgesetz aufwerten. Ein Anfang März bekannt gewordener Referentenentwurf zur Stärkung der „Natürlichen Infrastruktur“ sieht vor, entsprechende Flächen in Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig früher und verbindlicher zu berücksichtigen. Für Energieversorger können sich daraus neue Anforderungen beim Bau von Erneuerbare-Energie-Anlagen oder Netzinfrastruktur ergeben.
Natürliche Infrastruktur wird rechtlich aufgewertet
Kern des Entwurfs ist die Einführung der „Natürlichen Infrastruktur“ als neuer Rechtsbegriff. Dazu zählen unter anderem Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Moorböden, unbebaute Auen, Flächen des nationalen Naturerbes und Bestandteile des Biotopverbunds.
Bestimmte Naturschutzbelange sollen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Dazu gehören der Schutz seltener oder gefährdeter Arten und Biotope, die Sicherung des Biotopverbunds, der Ausbau der neuen Flächenkulisse und der natürliche Klimaschutz. In Abwägungsentscheidungen würden diese Belange damit deutlich stärker ins Gewicht fallen.
Bonus-Malus-System soll die Schonung Natürlicher Infrastruktur ökonomisch anreizen
Für Vorhabenträger besonders relevant ist das geplante Bonus-Malus-System. Es setzt an zwei unterschiedlichen Punkten an: beim Ort des Eingriffs und bei der Art der Kompensation. Ein 10-Prozent-Bonus soll gelten, wenn ein Eingriff über bereits bevorratete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird, etwa über ein Ökokonto oder einen Flächenpool. Der berechnete Kompensationsbedarf wird dann um 10 Prozent reduziert. Der Entwurf belohnt damit, dass Ausgleichsmaßnahmen bereits vorbereitet, gesichert oder umgesetzt wurden.
Der 20-Prozent-Malus soll greifen, wenn ein Vorhaben auf Flächen der Natürlichen Infrastruktur umgesetzt wird. In diesem Fall steigt der berechnete Kompensationsbedarf um 20 Prozent. Der Entwurf verteuert damit Eingriffe in besonders bedeutsame Naturflächen. Zusätzlich können Ersatzzahlungen in bestimmten Fällen um 30 Prozent steigen, wenn ein Eingriff nicht durch konkrete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird, sondern über eine Geldzahlung.
Auch die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen soll einfacher organisiert werden können. Vorhabenträger sollen Kompensationspflichten leichter an anerkannte Dritte übertragen können, etwa an spezialisierte Flächenagenturen oder Naturschutzträger.
Erste Fristen im Entwurf angelegt – Zeitplan noch offen
Der Entwurf steht noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Wann das Gesetz verabschiedet wird, ist bislang offen. Der Entwurf enthält jedoch bereits erste Umsetzungsfristen. Das Gesetz soll sechs Monate nach Verkündung gelten. Spätestens zwei Jahre später soll ein Bundeslandschaftsprogramm vorliegen, das wichtige Naturschutzflächen und Maßnahmen bundesweit bündelt. Für bestimmte Meeresgebiete in Nord- und Ostsee ist eine eigene Landschaftsplanung bis Ende 2028 vorgesehen. Der Biotopverbund soll bis Ende 2030 auf mindestens 15 Prozent der Fläche jedes Bundeslandes ausgeweitet werden.
Einordnung und Handlungsbedarf für EVU
Für Energieversorger bringt der Entwurf sowohl neue Anforderungen als auch neue Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Wer bei Projekten frühzeitig auf bevorratete Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten oder professionelle Flächenagenturen zurückgreift, kann künftig davon profitieren. Der geplante 10-Prozent-Bonus belohnt vorausschauende Kompensation und kann helfen, Projekt- und Genehmigungsrisiken besser zu steuern.
Gleichzeitig steigt der Druck bei der Standortwahl. Eingriffe in besonders bedeutsame Naturflächen sollen den Kompensationsbedarf um 20 Prozent erhöhen. Für Netzbetreiber, Fernwärmeunternehmen, Wasserversorger, Speicherbetreiber und Projektierer erneuerbarer Energien wird die naturschutzfachliche Vorprüfung damit wichtiger. Sensible Flächen wie Moore, Auen, gesetzlich geschützte Biotope, Natura-2000-Gebiete und Biotopverbundflächen sollten möglichst früh identifiziert und nach Möglichkeit nicht für eine Bebauung genutzt werden.
Chancen ergeben sich vor allem für EVU mit eigenen Flächenbeständen. Betriebsflächen, Randstreifen, Ausgleichsflächen, Flächen entlang von Leitungsinfrastruktur oder nicht betriebsnotwendige Grundstücke könnten stärker für Kompensation, Biodiversität und natürlichen Klimaschutz genutzt werden. Auch Mehrfachnutzungen dürften an Bedeutung gewinnen, etwa dort, wo Naturschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Bewirtschaftung sinnvoll kombiniert werden können.
Für die Praxis heißt das: EVU sollten geplante Projekte auf mögliche Betroffenheiten prüfen, Kompensationsbedarfe früh quantifizieren und Kooperationen mit Flächenagenturen, Kommunen oder Naturschutzakteuren sondieren. Gerade bei Netzausbau-, Erzeugungs-, Speicher- und Wärmetransformationsprojekten dürfte künftig entscheidend sein, Flächen- und Kompensationsfragen nicht erst im Genehmigungsverfahren zu klären, sondern bereits in der Projektentwicklung mitzudenken.
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Helena Hering
Consultant
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