Der Anfang September 2026 veröffentlichte UNEP-Bericht zum sogenannten 1,5-Grad-Overshoot markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Klimadebatte. Die zentrale Aussage ist unbequem, aber eindeutig: Eine vorübergehende Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze ist inzwischen sehr wahrscheinlich. Das 1,5-Grad-Ziel wird damit jedoch nicht aufgegeben. Vielmehr verschiebt sich die Aufgabe: Die Erwärmung soll möglichst wenig über 1,5 Grad steigen, der Overshoot möglichst kurz ausfallen und die globale Temperatur anschließend wieder auf 1,5 Grad oder darunter zurückgeführt werden.
Für die Dekarbonisierungsstrategien von Energieversorgungsunternehmen bedeutet das vor allem eines: Der Zeitpunkt, zu dem eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird, reicht als Maßstab allein nicht mehr aus. Entscheidender ist, wie schnell Emissionen auf dem Weg dorthin sinken und wie hoch die kumulierten Emissionen bis zur Klimaneutralität ausfallen. Zwei EVU können ein Netto-Null-Ziel bis 2045 verfolgen und dennoch sehr unterschiedliche Klimawirkungen haben – je nachdem, ob Emissionen früh und kontinuierlich sinken oder wesentliche Minderungen erst kurz vor dem Zieljahr erfolgen.
Transformationspfad statt reines Zieljahr
Gerade für Unternehmen in der Energiewirtschaft ist diese Unterscheidung relevant. Investitionen in Erzeugung, Wärmenetze, Gasinfrastruktur oder Kraft-Wärme-Kopplung sind über Jahrzehnte angelegt. Damit entscheidet nicht nur das Zielbild, sondern vor allem der konkrete Transformationspfad darüber, ob fossile Lock-ins vermieden und Emissionen frühzeitig reduziert werden. Dekarbonisierungsstrategien sollten deshalb nicht allein ein Enddatum definieren, sondern einen belastbaren Pfad mit Zwischenzielen, Investitionsschritten und einem expliziten Blick auf das verbleibende Emissionsbudget entwickeln.
Genau hier setzt BET bereits heute bei der Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien für Stadtwerke an. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Transformationspfade, die technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und den Budgetgedanken miteinander verbinden. Der UNEP-Bericht bestätigt aus unserer Sicht, dass dieser Ansatz zielführend ist: Je früher Emissionen sinken, desto stärker lässt sich der Temperatur-Peak begrenzen und desto geringer fällt der zusätzliche Anpassungsdruck aus.
Physische Klimarisiken werden konkreter und finanzierungsrelevant
Die als sehr wahrscheinlich geltende Überschreitung der 1,5-Grad-Marke verändert nicht nur die Dekarbonisierungslogik, sondern auch die Bedeutung von Klimarisiken. Selbst wenn die globale Temperatur später wieder auf 1,5 Grad zurückgeführt wird, können Schäden aus der Phase höherer Erwärmung dauerhaft bestehen bleiben. Für EVU rücken damit physische Risiken wie Hitze, Starkregen, Hochwasser, Trockenheit oder Wasserknappheit stärker in den Fokus. Ein konkretes Beispiel: Liegt ein Umspannwerk in einem hochwassergefährdeten Gebiet, kann ein Extremereignis nicht nur Sachschäden verursachen, sondern gleichzeitig die Versorgungssicherheit beeinträchtigen und hohe Wiederherstellungs- sowie Folgekosten auslösen.
Auch für die Finanzierung dürfte diese Entwicklung spürbarer werden. Banken betrachten Klima- und Transformationsrisiken zunehmend als Bestandteil klassischer Kreditrisiken. Für EVU werden damit neben Finanzkennzahlen auch die Qualität des Transformationspfads, mögliche fossile Lock-ins (beispielsweise eine erdgaslastige Fernwärmestrategie), die Investitionsfähigkeit und die Resilienz kritischer Infrastruktur wichtiger.
Ein Unternehmen mit nachvollziehbarem, finanziell hinterlegtem Transformationspfad dürfte perspektivisch anders bewertet werden als ein vergleichbares Unternehmen, dessen Geschäftsmodell noch stark von langfristigen fossilen Assets abhängt. Das kann sich mittelbar auf Margen, Laufzeiten, Covenants, Informationsanforderungen oder interne Kreditlimits auswirken. Eine belastbare Dekarbonisierungsstrategie wird damit schrittweise von einer Nachhaltigkeitsunterlage zu einem Bestandteil der Bonitätsbewertung für Banken und Partner.
ESRS E1: Was bedeutet künftig „1,5-Grad-kompatibel“?
Eine weitere Schnittstelle ergibt sich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS E1. Unternehmen sollen darlegen, ob ihre Strategie und ihre Emissionsziele mit einem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind. Doch wie ist diese Anforderung mit einer sehr wahrscheinlichen Überschreitung des 1,5-Grad-Ziels vereinbar?
„1,5-Grad-kompatibel“ sollte künftig weniger als binäre Aussage verstanden werden. Relevanter wird, ob ein Unternehmenspfad mit einem Szenario vereinbar ist, das den Overshoot möglichst gering und kurz hält und eine spätere Rückkehr auf 1,5 Grad ermöglicht. Damit gewinnen Zwischenziele, kumulierte Emissionen und die Transparenz über den tatsächlichen Reduktionspfad weiter an Bedeutung.
Ebenso wichtig ist die klare Trennung zwischen realen Emissionsminderungen und späteren CO₂-Entnahmen: Der Einsatz von Emissionssenken zum Ausgleich unvermeidbarer Restemissionen ist zulässig, darf aber keine verzögerte Transformation rechtfertigen.
Besondere Verantwortung für die Energiewirtschaft
Für EVU ist diese Entwicklung besonders relevant. Stadtwerke und Netzbetreiber sind zentrale Akteure der Energiewende. Sie prägen mit ihren Investitionsentscheidungen über Jahrzehnte hinweg Erzeugungsstrukturen, Wärmesysteme, Netze und damit einen erheblichen Teil der regionalen Emissionsentwicklung. Klimaziele dürfen nicht nur formuliert, sondern müssen durch belastbare Transformationspfade, konkrete Investitionen und frühzeitige Emissionsminderungen tatsächlich erreicht werden.
Darüber hinaus ist heute bereits deutlich absehbar, dass die direkte Filterung von CO2 aus der Luft und anschließende Speicherung zu einem eigenen Geschäftsfeld in der Energiewirtschaft werden muss, um langfristig nach dem „Overshoot“ auf den 1,5-Grad-Pfad zurückzukehren.
Der UNEP-Bericht macht deutlich, dass Verzögerungen die Risiken und die später notwendigen Anstrengungen erhöhen. Für EVU gilt deshalb mehr denn je: Nicht nur das Zieljahr zählt – entscheidend ist, wie konsequent der Weg dorthin gestaltet wird.
Die zentralen Erkenntnisse des Berichts und der gesamte Report sind auf der Seite des UNEPs verfügbar: https://www.unep.org/resources/limiting-overshoot-navigating-exceedance
Kontakt
Nikolai Falter
Manager
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