Newsletter Nachhaltigkeit | 23.09.2026 Eckpunkte zum Wärmenetzpaket – neue Leitplanken für die Wärmewende Autoren: Sebastian Seier | Philip Hillebrand

 

Die Wärmeversorgung ist eine der größten Emissionsquellen von Energieversorgern. Mit den am 26. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zum Wärmenetzpaket soll nun der regulatorische Rahmen für Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze grundlegend modernisiert werden. Für Energieversorger schafft dies neue Chancen für die Transformation der Wärmeversorgung, verbindet diese aber zugleich mit höheren Anforderungen an Preisgestaltung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Wärmeversorgung als zentraler Hebel der Dekarbonisierung

Die Umstellung fossiler Wärmeerzeugung auf erneuerbare und klimaneutrale Quellen ist ein entscheidender Bestandteil von Dekarbonisierungsstrategien. Wärmenetzen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie ermöglichen insbesondere in urbanen und verdichteten Gebieten die zentrale Integration von Großwärmepumpen, Geothermie und unvermeidbarer Abwärme. 
Für die Dekarbonisierung bedeutet das: Ausbau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen sind ein wesentlicher Hebel für die Erreichung der Klimaziele. Entscheidend ist jedoch, dass die dafür notwendigen Investitionen wirtschaftlich tragfähig und gegenüber den Kunden vermittelbar bleiben.

Bundesregierung stellt den Rechtsrahmen für Wärmenetze neu auf

Mit dem am 26. August 2026 beschlossenen Eckpunktepapier zum Wärmenetzpaket hat die Bundesregierung hierfür einen ersten regulatorischen Rahmen geschaffen. Die bestehenden Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) sollen in ein neues Wärmenetzgesetz überführt werden. Gleichzeitig sollen insbesondere die für die Wärmelieferung relevanten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) angepasst werden.
Ziel ist ein neuer Interessenausgleich: Auf der einen Seite sollen Wärmeversorgungsunternehmen ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit für Ausbau und Dekarbonisierung erhalten. Auf der anderen Seite sollen Bezahlbarkeit, Preistransparenz und Verbraucherschutz gestärkt werden. Das Eckpunktepapier bezeichnet den Aus-, Um- und Neubau von Wärmenetzen ausdrücklich als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.

Dekarbonisierungsinvestitionen sollen sich in Wärmepreisen abbilden lassen

Ein für Wärmeversorger zentraler Punkt betrifft die zukünftige Preisgestaltung. Unternehmen sollen Ausgangspreise und Preisänderungsklauseln rechtssicher einseitig anpassen können, wenn sie in Dekarbonisierungsmaßnahmen oder einen der Dekarbonisierung dienenden Netzausbau investieren. Verändert sich durch die Transformation der Erzeugungsmix, soll zugleich eine Anpassung der Preisänderungsklausel verpflichtend werden. Damit adressiert das Wärmenetzpaket eine zentrale wirtschaftliche Herausforderung der Wärmewende: Die Transformation erfordert häufig hohe Vorabinvestitionen, während die bestehenden Tarif- und Vertragsstrukturen diese nicht ohne Weiteres abbilden.
Auch die Systematik der Preisänderungsklauseln soll weiterentwickelt werden. Neben kostenindexbasierten Modellen soll künftig eine Orientierung an der tatsächlichen Kostenstruktur möglich sein. Da Erdgas eine immer geringere Rolle in den Fernwärmesystemen spielen wird, sollen Gas-Börsenindizes als Bestandteil der Preisanpassungsklauseln ausgeschlossen werden. Kostensenkungen müssen verpflichtend an Kunden weitergegeben werden.

Mehr Investitionssicherheit – aber auch deutlich höhere Transparenz

Die zusätzliche wirtschaftliche Flexibilität wird gleichzeitig mit stärkeren Transparenz- und Aufsichtsanforderungen verbunden. Geplant ist eine verpflichtende bundesweite Preistransparenzplattform, auf der grundsätzlich alle Wärmeversorgungsunternehmen ihre Preise, Tarifstrukturen und wesentliche Strukturparameter veröffentlichen und mindestens jährlich aktualisieren müssen. Bestehende Meldepflichten sollen dafür möglichst gebündelt und einheitliche Daten- und Berichtsstandards geschaffen werden.
Zusätzlich soll eine ex-post-Preisaufsicht auf Bundesebene eingeführt werden. Wärmeversorger sollen regelmäßig sowie bei Anpassungen von Preisen oder Preisänderungsklausel zentrale Preis- und Kostenbestandteile standardisiert offenlegen. Die Behörde soll dadurch unter anderem Vergleiche mit strukturell ähnlichen Versorgungsunternehmen durchführen können. Um Investitionssicherheit zu schaffen und böse „ex-post-Überraschungen“ zu vermeiden, ist geplant, dass EVU Anpassungen von Preisen oder Preisänderungsklausel vorab prüfen und genehmigen lassen können.

Nachverdichtung bestehender Wärmenetze soll erleichtert werden

Ein wichtiger Hebel für die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ist die Nachverdichtung. Mit dem Wärmenetzpaket soll das bisherige Kostenneutralitätsgebot bei der Heizungsumstellung in vermieteten Gebäuden modifiziert werden. Bei erheblichen Investitionen – beispielsweise dem Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz – soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Mehrbelastung von bis zu 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche zulässig sein.
Gleichzeitig soll der Anwendungsbereich auf bislang selbstversorgte Mieter, beispielsweise mit Gasetagenheizungen, ausgeweitet werden. Damit sollen bestehende Hemmnisse für Wärmenetzanschlüsse im Gebäudebestand reduziert werden.

Was bedeutet das Wärmenetzpaket für die Dekarbonisierung von Energieversorgern?

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte müssen nun in ein Gesetz überführt werden. Mit einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes ist wohl nicht vor 2027 zu rechnen.
Für Energieversorger unterstreicht das Wärmenetzpaket die zentrale Rolle der Wärmeversorgung für die  Dekarbonisierung. Gerade in urbanen Räumen schaffen Wärmenetze die Voraussetzung, fossile Wärmeerzeugung schrittweise durch klimaneutrale Quellen wie Großwärmepumpen, Geothermie oder unvermeidbare Abwärme zu ersetzen und diese effizient in die Versorgung zu integrieren.
Zugleich verbessert der geplante Rechtsrahmen die Voraussetzungen, die hierfür notwendigen Investitionen in Netzausbau und Erzeugungsumstellung wirtschaftlich abzubilden. Für EVU bedeutet das, dass Dekarbonisierungsstrategie, Investitionsplanung und Preismodelle künftig noch enger verzahnt werden müssen.
 

Kontakt
 
Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz
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Philip Hillebrand
Consultant
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