Nachhaltige Erzeugungssysteme | 22.09.2026 Energetische Bewertung von Fernwärme: Änderungen ab dem 01.01.2027 Autoren: Armin Michels | Jan Klima | Marco Schöwe

 

Mit den Änderungen am inzwischen in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändern sich zum 01.01.2027 die Rahmenbedingungen für die energetische Bewertung von Fernwärme (Primärenergiefaktor und THG-Faktor). Die gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen wirken sich auf die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude sowie auf die Erstellung von energetischen Nachweisen bei Neubau- und Modernisierungsvorhaben aus und sind zudem für Förder- und Zertifizierungsverfahren relevant.
 

Was ändert sich bei der energetischen Bewertung von Fernwärme?

Ab dem 01.01.2027 werden für die eingesetzten Energien grundsätzlich Gesamtprimärenergiefaktoren, also neben der nicht erneuerbaren Primärenergie auch Anteile erneuerbarer Primärenergie, berücksichtigt. Die bisherige Bewertungslogik wird dadurch grundlegend verändert.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Bewertung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die bisherige Stromgutschriftmethode, die für die Primärenergiefaktoren von KWK-Anlagen sehr vorteilhaft war, wird – wie es bereits im GEG angelegt war – durch die Carnotmethode abgelöst.
In der Konsequenz wird sich der bisher ausgewiesene Primärenergiefaktor eines Fernwärmenetzes insbesondere bei hohen KWK-Wärmeanteilen verändern.

Bestimmung des Primärenergiefaktors

Für die energetische Bewertung von Fernwärme stehen ab dem 01.01.2027 grundsätzlich drei frei wählbare Vorgehensweisen zur Verfügung:
 

  1. Verwendung eines gesetzlichen Standardwerts
    Es kann der im GModG festgelegte Standardwert von 0,70 für Fernwärme angesetzt werden. Dieses Verfahren ist einfach und erfordert keine individuelle Berechnung des Wärmenetzes. Es berücksichtigt jedoch nicht die konkrete Erzeugungsstruktur des jeweiligen Netzes.
     
  2. Standardwert mit Abzug durch den Einsatz von EE, GGW und AW 
    Alternative kann der im GModG festgelegte Standardwert für Fernwärme in Abhängigkeit von der Höhe der Anteile aus erneuerbaren Energien (EE), Wärme aus Grubengas (GGW) sowie unvermeidbarer Abwärme (AW) auf bis zu 0,50 reduziert werden. Voraussetzung ist, dass diese Anteile nach den maßgeblichen Vorgaben nachgewiesen und bei der Berechnung berücksichtigt werden können.
     
  3. Vollständige individuelle Berechnung
    Für das Fernwärmenetz kann ein individueller Primärenergiefaktor berechnet werden. Dabei werden die eingesetzten Energieträger, die jeweiligen Energiemengen, Umwandlungsprozesse, erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme sowie die KWK-Erzeugung nach der Carnotmethode berücksichtigt.


Wärmenetzbetreiber sollten anhand der tatsächlichen Erzeugungs- und Brennstoffstruktur des Fernwärmenetzes prüfen, zu welchem Ergebnis die zuvor beschriebenen frei wählbaren Varianten führen. Ein individueller Nachweis kann insbesondere für Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme vorteilhaft sein.

Bestimmung des THG-Faktors

Neben dem Primärenergiefaktor ist künftig auch der Treibhausgasfaktor (THG-Faktor) der Fernwärme beispielsweise für den Gebäudeenergieausweis relevant.
Für den THG-Faktor ist nach den derzeit vorgesehenen Regelungen kein allgemeiner Standardfaktor für Fernwärme festgelegt. Der Faktor muss daher für das jeweilige Fernwärmenetz individuell berechnet werden. Maßgeblich sind insbesondere die eingesetzten Energieträger, deren Emissionsfaktoren, die Erzeugungsstruktur sowie die Berücksichtigung von KWK, erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme.

Ein niedriger Primärenergiefaktor lässt nicht automatisch auf einen entsprechend niedrigen THG-Faktor schließen. Beide Kennwerte müssen getrennt ermittelt und ausgewiesen werden.

Was bedeutet das für Sie als Wärmenetzbetreiber?

Wir empfehlen, die Auswirkungen der neuen Regelungen frühzeitig zu prüfen und anschließend Primärenergie- und THG-Faktor entsprechend den neuen Vorgaben zu ermitteln und auszuweisen:

  • Überprüfung des bisher verwendeten Primärenergiefaktors
  • Prüfung, ob der gesetzliche Standardwert oder ein individueller Nachweis günstiger ist
  • Ermittlung der anrechenbaren Anteile erneuerbarer Energien, Wärme aus Grubengas und unvermeidbarer Abwärme
  • Neuberechnung der KWK-Anteile nach der Carnotmethode und ggf. individuelle Berechnung des Primärenergiefaktors
  • individuelle Berechnung des THG-Faktors
     

Als vom AGFW zertifizierter Gutachter unterstützen wir Sie gerne bei den anstehenden Aufgaben zur energetischen Bewertung.

Armin Michels
Partner
E-Mail

Jan Klima
Senior Consultant
E-Mail

Marco Schöwe
Senior Consultant
E-Mail

Zurück zu Webmagazin