Er ist endlich da: Der im August erschienene AgNes-Festlegungsentwurf macht deutlich, dass große Stromverbraucher bei ihren Netzentgelten künftig aktiv optimieren können. Ab 2029 soll sich nämlich unter anderem das System der Netzentgeltkomponenten ändern. Damit wird die jährlich neu festzulegende Bestellkapazität zum zentralen Kostenhebel. Für viele Industrieunternehmen sind außerdem die neuen Sondernetzentgeltregelungen sehr relevant. Hier wurden bisher allerdings nur die Übergangsregelungen konkretisiert.
Wir fassen die im Festlegungsentwurf angedachten Neuerungen für Industrieunternehmen kurz und knackig für Sie zusammen:
Das neue Entgeltsystem: Bestellte Kapazität statt Leistungsspitze
Für Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung sowie für Niederspannungsentnahmen mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch soll die bisherige Kombination aus Leistungs- und Arbeitspreis durch drei Komponenten ersetzt werden:
- Kapazitätspreis auf die vorab bestellte Kapazität
- AP1 für die Arbeit innerhalb dieser Kapazität
- AP2 für die darüber hinausgehende Arbeit
Ein paar Eckdaten sind schon klar: AP2 soll 200 bis 350 Prozent von AP1 betragen. AP1 ist so auszugestalten, dass er 30 bis 60 Prozent der von der Kundengruppe zu tragenden Kosten decken würde. Unternehmen können jährlich nach Veröffentlichung des Preisblatts und vor Jahresbeginn eine Kapazität beim Netzbetreiber bestellen. Diese muss mehr als 10 Prozent der individuellen Vorjahreshöchstlast und maximal die vertragliche Netzanschlusskapazität sein.
Die Wahl der Kapazität ist für das Unternehmen ein Optimierungsproblem: Eine hohe Bestellung verringert die mit AP2 bepreiste Arbeit, erhöht aber den Kapazitätspreisblock. Eine niedrige Bestellung spart dort, kann durch häufige Überschreitungen jedoch teuer werden. Die optimale Kapazität hängt deshalb vom Lastgang, den Preisen und der erwarteten Standortentwicklung ab.
Wer bestellt, kann nur gewinnen
Geht keine rechtzeitige Bestellung ein, ermittelt der Netzbetreiber eine aus seiner Sicht optimale Kapazität aus historischen Lastgängen und dem Preisblatt. Das ist an sich erst einmal keine Sanktion. Aber gerade für Industrieunternehmen, von denen sich viele in der Transformation befinden, kann das trotzdem ein Nachteil sein. Nur das Unternehmen selbst kennt geplante Produktionsänderungen, Elektrifizierungsprojekte, neue Schichtmodelle, Speicher, oder geplante Eigenerzeugung. Diese verändern natürlich die Lastkurve und damit die optimale Bestellkapazität auf bestehenden Netzanschlüssen.
Bei absehbaren Veränderungen ist es daher unerlässlich, die Kapazität selbst zu bestellen. Darüber hinaus sollte die Auswirkung auf die Netzentgelte schon bei der Planung dieser Veränderungen berücksichtigt werden.
Der Netzentgelt-Optimierer schafft Orientierung
Mit dem Netzentgelt-Optimierer von BET lässt sich die neue Kostenlogik bereits heute testen. Als Industrieunternehmen können Sie Ihren Lastgang hochladen, verschiedene Netzentgeltpreisannahmen einstellen und erhalten dann in wenigen Minuten eine unverbindliche Erstorientierung. Das Tool zeigt die modellierte optimale Bestellkapazität, die Aufteilung auf AP1 und AP2 und die resultierenden Netzentgelte. So können Sie als Unternehmen schon heute ein Gefühl für das neue System bekommen und für Sie wichtige Sensitivitäten testen. Gerne unterstützen wir als BET Sie bei der Abschätzung von AgNes-Auswirkungen auf Ihre Transformation und stellen Preisprognosen bereit. Kontaktieren Sie uns dazu gerne.
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Bei den Sondernetzentgelten wurden die Übergangsregelungen festgeschrieben
Anders als die Netzentgeltkomponenten werden die Industrienetzentgelte im Rahmenentwurf nur skizziert. Künftige Entlastungen sollen systemdienliches Verhalten honorieren, etwa in kritischen Netzsituationen oder bei besonders niedrigen beziehungsweise hohen Strompreisen. Die Details sollen voraussichtlich 2027 in einer Folgefestlegung geregelt werden.
Für atypische Netznutzung und Bandlast sieht der Entwurf Übergangsregelungen bis Ende 2031 vor. Voraussetzung sind eine wirksame Vereinbarung zum 31. Dezember 2028 und eine mindestens einmalige Erfüllung der jeweiligen Kriterien von 2026 bis 2028. Bei atypischer Netznutzung kommt ein durchschnittlicher Bezug von mehr als 10 Gigawattstunden pro Jahr hinzu.
Was Industrieunternehmen jetzt schon tun sollten
Bis Ende 2026 werden die Rahmenfestlegung und die Ergebnisse der Pilotprojekte erwartet. 2027 sollen die Details zu den neuen Industrienetzentgelten folgen. Unternehmen sollten beim Vorbereiten Ihrer Investitionsentscheidungen jetzt schon das neue Netzentgeltregime berücksichtigen.
Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam Industrie
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Dr. Lisa Rueben
Senior Consultant
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