Am 24. September werden Netzpaket und EEG-Novelle in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Bundeskabinett hatte beide Regierungsentwürfe am 29. Juli auf den Weg gebracht. Aufgrund ihrer engen inhaltlichen Verflechtungen sollen beide Vorhaben auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren parallel entwickelt werden, Änderungen sind hierbei in jedem Fall zu erwarten. Bei der EEG-Novelle besteht zusätzlicher Zeitdruck, da die beihilferechtliche Genehmigung Ende 2026 ausläuft.
EEG-Novelle: Ausbau und Systemintegration zusammenführen
Mit der EEG-Novelle rücken neben dem Zubau Kosteneffizienz sowie Markt- und Systemintegration stärker in den Mittelpunkt. Für geförderte Neuanlagen ab 100 kW ist auf Grundlage des europäischen Rechtsrahmens ein Rückzahlungsmechanismus nach dem Prinzip zweiseitiger Contracts for Difference (CfD) vorgesehen: Liegt der energieträgerspezifische Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert, ist ein Refinanzierungsbeitrag zu leisten. Biomasseanlagen sind grundsätzlich ausgenommen, nicht jedoch Klär- und Deponiegasanlagen.
Die gesetzlichen Ausbauziele bleiben hoch: Für Windenergie an Land gilt weiterhin das Ziel von 115 GW bis 2030. In Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2026 sollen die Ausschreibungsmengen um 12 GW steigen: auf jeweils 15 GW in 2027 und 2028, 12 GW in 2029 sowie jeweils 10 GW von 2030 bis 2032. Für Photovoltaik bleibt das Ziel von 215 GW bis 2030 bestehen. Bei Biomasse steigt das Leistungsziel auf 9,5 GW, aufgrund der stärkeren Flexibilisierung bedeutet dies aber nicht entsprechend mehr jährliche Stromerzeugung. Der Strommengenpfad nach § 4a EEG soll entfallen.
Bei der Photovoltaik verschiebt sich der Schwerpunkt in Richtung kosteneffizienter Freiflächenanlagen. Die Vorgabe, mindestens die Hälfte des Zubaus auf oder an Gebäuden zu realisieren, soll entfallen. Das Ausschreibungsvolumen des ersten Segments steigt auf jährlich 14 GW, während für das zweite Segment von 2027 bis 2032 jährlich 1,5 GW vorgesehen sind. Anlagen des zweiten Segments unter 100 kW sollen zudem ihre Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent begrenzen. Für kleinere Dachanlagen wird die Direktvermarktung stärker zum Regelfall – für Anlagen unter 25 kW ist ein zeitlich begrenzter Bonus von 1,5 ct/kWh vorgesehen. Auch der Rollout intelligenter Mess- und Steuerungstechnik wird ausgeweitet.
Netzanschlusspaket: Anschlusskapazitäten effizienter nutzen
Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, den EE-Zubau mit dem Netzausbau zu synchronisieren bzw. an verfügbaren Netzkapazitäten zu orientieren. Durch das Netzanschlusspaket soll das in § 8 EEG enthaltene Recht auf vorrangigen Netzanschluss durch statische Grenzwerte ab 2027 eingeschränkt werden: Für neu angeschlossene PV-Anlagen des ersten Segments ist eine Begrenzung des vorrangigen Netzanschlusses auf 70 Prozent der installierten Leistung und für Windenergieanlagen an Land auf 280 Watt je Quadratmeter Rotorfläche vorgesehen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass der Gesetzentwurf damit das von BET entwickelte Konzept der Systemdienlichen Anschlussleistung (SAL) aufgreift. Dies hat finanzielle Mehrwerte: Netzanschlüsse werden nicht länger auf seltene Erzeugungsspitzen ausgelegt, was bis zum Jahr 2045 Netzausbaukosten in Höhe von bis zu 80 Mrd. Euro einsparen kann. Weiterhin reizt das Modell Anlagenkonfigurationen an, die auf eine höhere Zahl an Vollbenutzungsstunden abzielen. Dies führt zu mehr netzdienlichem Verhalten der EE-Anlagen sowie zu einer Steigerung der Marktwerte.
Gleichwohl sind mehrere Aspekte kritisch zu sehen: Erstens möchte die Bundesregierung die SAL als vollständig statische Begrenzung umsetzen. Das eigentliche SAL-Konzept sieht dagegen eine dynamische Steuerung vor, bei der Eingriffe auf konkrete Engpasssituationen begrenzt werden. Ziel sollte sein, dass Erzeuger Strom auch oberhalb der SAL einspeisen können, soweit es die Netzsituation zulässt. Der Gesetzentwurf wird aber zu Abregelungen führen, die technisch bzw. marktlich nicht notwendig sind.
Ein zweiter großer Kritikpunkt ist, dass für die Anwendung dieses neuen Mechanismus kein Übergangszeitraum vorgesehen ist. Auf diese Weise würde die neue Regelung bereits ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten und damit Wirkung auf schon genehmigte bzw. bezuschlagte Vorhaben entfalten.
Auch wenn drittens der seit Monaten diskutierte Redispatch-Vorbehalt gegenüber den ersten Entwurfsfassungen abgeschwächt wurde, bleibt er doch enthalten. Obwohl das SAL-Modell aus Sicht von BET eine vollständige Alternative zum Redispatch-Vorbehalt sein kann und sollte, sieht der Gesetzentwurf vor, beide Instrumente gleichzeitig anzuwenden.
Zudem bietet das SAL-Konzept die Möglichkeit, in sehr hohem Umfang Systemkosten zu reduzieren, wenn der Ansatz auch verbindlich in der Netzplanung Berücksichtigung findet. Diesbezüglich lässt der Gesetzesentwurf aber entsprechende Ambitionen unberücksichtigt und bleibt damit hinter den von BET unterbreiteten Vorschlägen zurück.
Fazit
Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Bundesregierung mit dem Netzpaket und der EEG-Novelle ambitionierte Projekte angestoßen hat. Die Herangehensweise, EEG und Netzpaket parallel zu entwickeln, ist richtig und zeigt, wie dicht Erneuerbare und Netze miteinander verwoben sind.
Mit EEG-Novelle und Netzpaket bleiben die Ausbauziele hoch, zugleich verändern sich die Spielregeln: Kosteneffizienz, Marktintegration und die effiziente Nutzung knapper Netzkapazitäten gewinnen an Bedeutung. Netzanschluss, Speicher, Überbauung, Co-Location und flexible Vermarktung werden stärker Teil des Business Cases.
Mit der von BET entwickelten Systemdienlichen Anschlussleistung liegt ein Ansatz vor, der EE- und Netzausbau besser verzahnen kann, ohne Netzkapazitäten dauerhaft auf seltene Einspeisespitzen auszulegen. Entscheidend ist die dynamische Ausgestaltung: Einspeisung oberhalb der SAL sollte möglich bleiben, wenn die Netzsituation dies zulässt. Für bereits genehmigte oder bezuschlagte Vorhaben sind aus Sicht von BET belastbare Übergangsregelungen erforderlich.
Für Betreiber und Projektierer bedeutet das: Nicht mehr nur die einzelne Anlage optimieren, sondern Standort, Netzanschluss, Speicher und Vermarktung als Gesamtsystem betrachten.
BET unterstützt bei der Bewertung und Weiterentwicklung von Wind- und PV-Projekten – von Marktwerten und Vermarktungsmodellen bis zu Speicher- und Co-Location-Konzepten. Mit der Systemdienlichen Anschlussleistung (SAL) hat BET zudem einen Ansatz entwickelt, um EE-Ausbau und Netzausbau systemdienlich zu verzahnen.
Ralph Kremp
Partner
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Jörg Ottersbach
Leiter Kompetenzteam Erneuerbare Energien
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Johannes Kempen
Senior Consultant
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